Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Son­der­ge­biet an der Uni­ver­si­tät“ und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Tech­no­lo­gie­ach­se Bayreuth/​Teilbereich 2“

im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen in der Zeit vom 8. Sep­tem­ber bis ein­schließ­lich 8. Okto­ber der Ent­wurf der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung „Son­der­ge­biet an der Uni­ver­si­tät (Uni­ver­si­tät, For­schung und Ent­wick­lung)“ und der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Tech­no­lo­gie­ach­se Bayreuth/​Teilbereich 2 – Son­der­ge­biet Uni­ver­si­tät, For­schung und Ent­wick­lung“ öffent­lich aus.

Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908 (9. OG), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Ihnen bei­gefügt sind Stel­lung­nah­men von städ­ti­schen Ämtern, Behör­den und son­sti­gen Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge sowie ein Fach­gut­ach­ten zur schall- und erschüt­te­rungs­tech­ni­schen Untersuchung.

Auf­bau­end auf dem städ­te­bau­li­chen Kon­zept „Tech­no­lo­gie­ach­se Bay­reuth“, das vom Stadt­rat im Okto­ber 2012 gebil­ligt wur­de, soll auf dem soge­nann­ten ‚Zapf-Gelän­de‘ ent­lang der Uni­ver­si­täts­stra­ße nörd­lich des Fraun­ho­fer-Insti­tuts die Ansied­lung wei­te­rer Ein­rich­tun­gen für die Uni­ver­si­tät, For­schung und Ent­wick­lung ermög­licht wer­den. Vor­ge­se­hen sind zum Bei­spiel uni­ver­si­täts­na­he Ein­rich­tun­gen, Insti­tuts­ge­bäu­de, ein Mini-Cam­pus mit klei­nem Nah­ver­sor­ger, Boar­ding­haus, Gastro­no­mie und Stu­den­ten­wohn­heim. Der Stadt­rat hat der vor­lie­gen­den Pla­nung im Juli die­ses Jah­res zugestimmt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich oder münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.