Bür­ger­initia­ti­ve für eine Süd­um­ge­hung von Forch­heim demonstrierte

Die Abstim­mung über einen Antrag von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen über die Fort­schrei­bung des Bun­des­ver­kehrs­we­ge­pla­nes und die dar­in gefor­der­te Her­aus­nah­me des Ost­tei­les der Süd­um­ge­hung aus der Liste der Bun­des­fern­stra­ßen nahm die Bür­ger­initia­ti­ve für eine Süd­um­ge­hung von Forch­heim zum Anlass, um vor dem Land­rats­amt erneut auf die äußerst pro­ble­ma­ti­sche Ver­kehrs­si­tua­ti­on auf der B 470 im Forch­hei­mer Osten einer­seits sowie auf der Staats- bzw. Kreis­stra­ße zwi­schen Ker­s­ba­cher Kreuz über Gos­berg nach Kirch­eh­ren­bach hinzuweisen.

Cir­ca 50 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor allem aus den am mei­sten vom Durch­gangs­ver­kehr betrof­fe­nen Orten Reuth und Gos­berg demon­strier­ten mit Pla­ka­ten und dis­ku­tier­ten mit den ein­tref­fen­den Mit­glie­dern des Kreis­ta­ges. Im Inter­es­se der von Lärm, Gestank und Gefähr­dung geplag­ten Anwoh­ner dür­fe dem Antrag der Grü­nen kei­nes­falls ent­spro­chen wer­den, so der Spre­cher der Bür­ger­initia­ti­ve Mar­tin Knorr.

Bei der Fort­schrei­bung des Bun­des­ver­kehrs­we­ge­pla­nes müs­se die Süd­um­ge­hung unbe­dingt in den vor­dring­li­chen Bedarf Plus ein­ge­stuft wer­den, so Knorr wei­ter, denn nur so kön­ne eine Ent­la­stung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den näch­sten Jah­ren rea­li­siert wer­den. Ohne die­se Ein­stu­fung wer­de der unhalt­ba­re Sta­tus Quo auf vie­le Jahr­zehn­te festgeschrieben.

Mit Bei­fall nahm die Bür­ger­initia­ti­ve in der anschlie­ßen­den Kreis­tags­sit­zung die mit gro­ßer Mehr­heit erfolg­te Ableh­nung des Antrags der Grü­nen zur Kennt­nis. Nun gehe es dar­um, über die Abge­ord­ne­ten ent­spre­chend Ein­fluss auf den aus Bay­ern stam­men­den Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ster Dob­rindt aus­zu­üben, damit mit die­ser wich­ti­gen Ver­kehrs­ader eine Stär­kung Ober­fran­kens erfolgt und die länd­li­chen Räu­me nicht noch mehr ins Hin­ter­tref­fen gelan­gen, ergänz­te Johan­nes Hein­lein von ForUmB470. Wich­tig sei auch, dass die betei­lig­ten Städ­te und Gemein­den ihre gefass­ten Beschlüs­se noch­mals bestä­tig­ten bzw. bekräftigten.