450 Lang­zeit­ar­beits­lo­sen im Kreis Forch­heim wird „löch­ri­ger Min­dest­lohn-Käse“ nicht schmecken

Kei­ne Lohn-Schlupf­lö­cher im Kreis Forch­heim: Auch für die mehr als 450 Lang­zeit­ar­beits­lo­sen im Kreis Forch­heim soll der Min­dest­lohn gel­ten. Das for­dert die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten. Die NGG Ober­fran­ken erteilt damit Aus­nah­men beim geplan­ten Min­dest­lohn eine kla­re Absa­ge. „Wenn Lang­zeit­ar­beits­lo­se oder Jugend­li­che, die noch kei­ne 18 Jah­re alt sind, weni­ger als 8,50 Euro pro Stun­de ver­die­nen, dann wer­den sie zur ‚Bil­lig-Lohn-Reser­ve‘ im Kreis Forch­heim“, sagt NGG-Geschäfts­füh­rer Micha­el Grundl.

Dass die schwarz-rote Bun­des­re­gie­rung Aus­nah­men zulas­sen will, mache den Min­dest­lohn „löch­rig wie einen Schwei­zer Käse“. Micha­el Grundl warnt: „Kommt das Gesetz wie geplant, dann kön­nen Unter­neh­men Lang­zeit­ar­beits­lo­sen deut­lich weni­ger als den Min­dest­lohn von 8,50 Euro zah­len – und das sogar ein hal­bes Jahr lang. Wer nach lan­ger Arbeits­lo­sig­keit die Hoff­nung hat, end­lich wie­der einen Job zu bekom­men, wird so über den Tisch gezo­gen.“ Was dann pas­sie­re, sei klar: „Erst ein­stel­len, dann für einen Bil­lig-Lohn schuf­ten las­sen und nach sechs Mona­ten wie­der auf die Stra­ße set­zen“, sagt der Geschäfts­füh­rer der NGG Oberfranken.

Es sei zu befürch­ten, dass Unter­neh­men „bil­li­ge Lang­zeit­ar­beits­lo­se“ gezielt nut­zen wür­den, um regu­lä­res Per­so­nal zu erset­zen. „Auch wenn unter 18-Jäh­ri­ge den Min­dest­lohn nicht bekom­men sol­len, droht ein Dreh­tür-Effekt: Älte­re Beschäf­tig­te wür­den dann durch ‚bil­li­ge Jun­ge‘ aus­ge­boo­tet“, warnt Micha­el Grundl. Um jeden Ver­drän­gungs­wett­be­werb zu ver­hin­dern, müss­ten Aus­nah­men beim Min­dest­lohn des­halb grund­sätz­lich vom Tisch.

Wenn der Min­dest­lohn ab kom­men­den Janu­ar gel­te, wür­den davon ins­be­son­de­re auch Beschäf­tig­te in der Gastro­no­mie, im Bäcker­hand­werk und in den Back­shops pro­fi­tie­ren. „Die NGG spricht für einen Groß­teil der Men­schen, die drin­gend auf die ein­heit­li­che Lohn­un­ter­gren­ze von 8,50 Euro war­ten. Es ist daher not­wen­dig, dass die NGG künf­tig auch einen festen Platz in der Tarif­kom­mis­si­on hat, die über die Anhe­bung des Min­dest­lohns ent­schei­den wird“, macht NGG-Geschäfts­füh­rer Micha­el Grundl deutlich.