Bay­reuth: Neu­es städ­ti­sches Falt­blatt infor­miert über Neue­run­gen im Radverkehr

Schutz­strei­fen für Rad­fah­rer und Co.

In den letz­ten Jah­ren haben sich die recht­li­chen und tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen im Bereich der Rad­ver­kehrs­füh­rung ver­än­dert. Ein vom Stadt­pla­nungs­amt her­aus­ge­ge­be­nes Falt­blatt, das ab sofort im Neu­en Rat­haus aus­liegt und unter www​.bay​reuth​.de abruf­bar ist, infor­miert über die­se Neue­run­gen. Die­se wur­den dar­über hin­aus bei der jüng­sten Sit­zung der Kom­mis­si­on für Rad- und Fuß­we­ge­pla­nung thematisiert.

Auf­grund guter Pra­xis­er­fah­run­gen und posi­ti­ver Ergeb­nis­se in der Sicher­heits­for­schung hat ein Wan­del bei der Rad­ver­kehrs­füh­rung statt­ge­fun­den – weg von den „klas­si­schen“ Rad­we­gen jen­seits der Fahr­bahn hin zu mar­kier­ten Berei­chen direkt auf der Fahr­bahn. Die soge­nann­ten „Schutz­strei­fen“ ermög­li­chen auch bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen eine Füh­rung des Rad­ver­kehrs auf der Fahr­bahn. Sie sor­gen dafür, dass sich der Rad­fah­rer im direk­ten Sicht­feld des Kraft­fahr­zeug­ver­kehrs befin­det und so die gegen­sei­ti­ge Wahr­neh­mung gestärkt wird. Das wie­der­um hat nach­weis­lich posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Verkehrssicherheit.

Dar­über hin­aus hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt 2010 ent­schie­den, dass nur noch dann aus­ge­wie­se­ne Rad­we­ge instal­liert wer­den dür­fen, wenn die Ver­kehrs­si­cher­heit bei Fahr­bahn­nut­zung durch Rad­fah­rer erheb­lich gefähr­det ist. Grund­sätz­lich müs­sen also alle Fahr­zeu­ge – auch Fahr­rä­der – zunächst ein­mal die Fahr­bahn benut­zen. Ent­spre­chend die­ser recht­li­chen Vor­ga­ben ist die Stadt Bay­reuth ver­pflich­tet, alle Rad­we­ge in Bay­reuth zu prü­fen und gege­be­nen­falls Ände­run­gen in der Ver­kehrs­füh­rung vor­zu­neh­men. Zur Erläu­te­rung die­ser Hin­ter­grün­de und der Merk­ma­le von Rad­ver­kehrs­füh­run­gen hat die Stadt Bay­reuth oben genann­tes Falt­blatt entwickelt.