Schwal­ben fin­den kein Zuhau­se mehr

Zurück­keh­ren­den Früh­lings­bo­ten fin­den immer weni­ger Lebens­raum – Nester gesetz­lich geschützt – Tipps für Hausbesitzer

Ende März sind die ersten Rauch­schwal­ben nach Bay­ern zurück­ge­kehrt und nun erwar­tet der Lan­des­bund für Vogel­schutz (LBV) auch die ersten Mehl­schwal­ben aus Afri­ka zurück. Doch die Vögel fin­den nach ihrer Rück­kehr immer weni­ger Lebens­raum. Da sich das Nist­platz- und Nah­rungs­an­ge­bot zuneh­mend ver­schlech­tert, sind die als Glücks­brin­ger gel­ten­den Schwal­ben vie­ler­orts sel­ten gewor­den. Denn so schön und beliebt die geschütz­ten Vögel sind, wenn eine Haus­fas­sa­den- oder Dach­er­neue­rung ansteht, steht die gefähr­de­te Vogel­art dem Men­schen oft im Weg.

Der LBV ruft des­halb zum Schutz der Schwal­ben­brut­plät­ze auf. „Nicht zuletzt geht durch die ille­ga­le Ent­fer­nung von Nestern die Schwal­ben­be­stän­de seit Jah­ren dra­ma­tisch zurück“, so Gebäu­de­brü­ter-Exper­tin Syl­via Weber vom LBV in Mün­chen. Dabei sind Schwal­ben­nester durch das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz ganz­jäh­rig geschützt. Sie dür­fen auch wäh­rend die bedroh­ten Vögel in Afri­ka über­win­tern weder zer­stört noch ent­fernt wer­den. Es ist eben­falls nicht erlaubt, den Zugang zu den bestehen­den Nestern durch Net­ze oder Abwehr­maß­nah­men zu versperren.

Des­halb berät der LBV seit vie­len Jah­ren Haus­be­sit­zer, wie sie Schwal­ben und Reno­vie­rungs­ar­bei­ten unter einen Hut brin­gen kön­nen. „Wenn wir recht­zei­tig ein­ge­bun­den wer­den, ver­lau­fen die Bau­ar­bei­ten bei gleich­zei­ti­ger Wah­rung des Arten­schut­zes fast immer pro­blem­los“, erklärt Weber. Dabei ste­hen die mei­sten Haus­be­sit­zer, so die Erfah­rung, den Glücks­flie­gern grund­sätz­lich posi­tiv gegen­über. Kein Wun­der, fan­gen die Som­mer­bo­ten auch täg­lich mehr als ihr eige­nes Gewicht an Flie­gen und Mücken.

Haus­be­sit­zern gibt der LBV Tipps bei der Fas­sa­den­sa­nie­rung und beim Schutz ihrer Haus­wän­de. Fas­sa­de kön­nen leicht vor Kot­spu­ren geschützt und Sanie­run­gen pro­blem­los durch­ge­führt wer­den. „Die Ver­schmut­zung, die im Übri­gen auf eini­ge Wochen im Jahr beschränkt ist, lässt sich mit der Anbrin­gung eines schrä­gen Kot­bretts unter den Nestern ganz ein­fach dau­er­haft ver­mei­den“, so Weber. Das Brett, farb­lich leicht an die Fas­sa­de anpass­bar, soll­te ca. 50–70 cm unter­halb der Nester befe­stigt wer­den, um kei­ne Auf­stiegs­hil­fe für Nest­räu­ber zu bieten.

Um den Schwal­ben zu hel­fen rät der LBV außer­dem zum Anbrin­gen künst­li­cher Nist­hil­fen, da die Vögel im stark ver­sie­gel­ten Sied­lungs­be­reich meist kein Bau­ma­te­ri­al wie Lehm für neue Nester fin­den. Mit den Schwal­ben-Nist­kä­sten lässt sich auch die Ver­schmut­zung len­ken, da sie am gewünsch­ten Stand­ort ange­bracht wer­den kön­nen. Dar­über hin­aus soll­te auf Pesti­zid­ein­satz im Gar­ten ver­zich­tet wer­den, denn durch die Che­mi­ka­li­en nimmt der Bestand an Insek­ten ab, die den Schwal­ben als Haupt­nah­rungs­quel­le dienen.

Zudem kur­sier­ten in der Ver­gan­gen­heit vie­ler­orts fal­sche Infor­ma­tio­nen, dass die EU Rauch­schwal­ben­nester aus Hygie­ne­vor­schrif­ten in Stäl­len nicht dul­den wür­de, was falsch ist.

Mehr Infos unter: www​.lbv​.de/​s​c​h​w​a​l​ben

Um sich einen genaue­res Bild über den Zustand der baye­ri­schen Schwal­ben zu ver­schaf­fen, ruft der LBV bei der Stun­de der Gar­ten­vö­gel PLUS vom 9.–12. Mai Natur­freun­de auch zum ersten Mal dazu auf, besetz­te Schwal­ben­nester zu melden.