Uni­ver­si­tät Bay­reuth: Tagung zum ‚Schutz des Ver­brau­chers bei der Vermögensanlage‘

Symbolbild Bildung

Der Schutz von Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern bei der Ver­mö­gens­an­la­ge ist nicht erst seit der Finanz­kri­se die­ses Jahr­hun­derts ein The­ma. Die am 3./4. April 2014 statt­fin­den­de Tagung zum ‚Schutz des Ver­brau­chers bei der Ver­mö­gens­an­la­ge‘ ist zugleich das ‚5. Forum für Ver­brau­cher­rechts-wis­sen­schaft‘ und das ’11. Bay­reu­ther Forum für Wirt­schafts- und Medi­en­recht‘ und zeigt damit, aus welch unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven das The­ma betrach­tet wer­den kann. Erster Gegen­stand ist dabei die Per­spek­ti­ve des Gesetz­ge­bers, wobei sowohl Lan­des­po­li­tik als auch – im Blick auf das vor­ge­schla­ge­ne Legis­la­tiv­pa­ket der Kom­mis­si­on – bun­des­po­li­ti­sche Per­spek­ti­ven zur Gel­tung kommen.

Anle­ger­schutz wird und wur­de häu­fig weit­ge­hend als Infor­ma­ti­ons­pro­blem betrach­tet. Anla­ge­be­ra­tung und die Infor­ma­tio­nen für den (Privat-)Anleger sind daher beson­ders in den Blick zu neh­men; dabei wird sich die Fra­ge stel­len, ob die gewähl­ten Instru­men­te den Ergeb­nis­sen der Ver­brau­cher­ver­hal­tens­for­schung über­haupt ent­spre­chen oder ob inso­weit Hand­lungs­be­darf besteht.

Als ein eige­nes Pro­blem­feld haben sich in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit vor allem Ver­triebs­per­so­nen her­aus­ge­schält, die sowohl hin­sicht­lich einer Über­wa­chung durch die BaFin als auch hin­sicht­lich einer Über­wa­chung durch die Indu­strie- und Han­dels­kam­mer Gegen­stand der Betrach­tung sein wer­den. Zu den grund­sätz­li­chen struk­tu­rel­len Risi­ken bei Anla­ge­ent­schei­dun­gen gehö­ren Inter­es­sen­kon­flik­te der Ver­triebs­per­so­nen, die häu­fig den ein­zi­gen direk­ten Kon­takt für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher dar­stel­len. Hier wird nach Mög­lich­kei­ten der Auf­lö­sung sol­cher Inter­es­sen­kon­flik­te zu fra­gen sein. Ein ande­res Instru­ment könn­te eine stär­ke­re Stan­dar­di­sie­rung von Anla­ge­pro­duk­ten und Bera­tungs­vor­gän­gen sein, wie sie teil­wei­se auch bereits statt­fin­den. Damit soll ein Schlag­licht auf mög­li­che wei­te­re Rege­lungs­ak­ti­vi­tä­ten gewor­fen werden.

Einen völ­lig neu­en Zugang wählt die mit der Tagung ver­bun­de­ne Podi­ums-dis­kus­si­on zum The­ma ‚Finanz­pro­duk­te 2.0 – Ver­mö­gens­an­la­ge in der digi­ta­len Welt‘. Hier geht es dar­um, wie der E- und M‑Commerce in den Bereich des Anle­ger­schut­zes hin­ein­spielt. Die Finanz­märk­te haben hier den Begriff ‚Neue Geschäfts­mo­del­le‘ zu ent­wickeln, die es sich anzu­schau­en gilt.