MdB Andre­as Schwarz: „Equal Pay Day – Lohn­ge­rech­tig­keit zwi­schen Frau­en und Män­nern muss end­lich Gesetz werden“

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frau­en müss­ten also bis zu die­sem Tag arbei­ten, um das Vor­jah­res­ge­halt der Män­ner zu erzie­len. Die unbe­rei­nig­te Lohn­lücke zwi­schen Frau­en und Män­nern beträgt damit wie gehabt 22 Pro­zent. Der SPD­Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz erklärt, dass geschlechts­spe­zi­fi­sche Lohn­un­gleich­heit nur per Gesetz besei­tigt wer­den kann.

„Frau­en ver­die­nen hier­zu­lan­de durch­schnitt­lich 22 Pro­zent weni­ger als Män­ner. Damit liegt Deutsch­land im EU-Ver­gleich auf einem der letz­ten Plät­ze“, erklärt der Abge­ord­ne­te. Auf die­sen Miss­stand machen zahl­rei­che Initia­ti­ven in ganz Deutsch­land am Equal Pay Day auf­merk­sam, wie z.B. die rote „Equal Pay Day Flag­ge“, die auf dem Bam­ber­ger Max­platz gehisst wird.

„Von allei­ne ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jah­ren gleich. Es ist höch­ste Zeit für ein Gesetz gegen Lohn­dis­kri­mi­nie­rung. Die­ses Gesetz muss Trans­pa­renz über den Lohn im Betrieb und in Tarif­ver­trä­gen her­stel­len. Und es muss durch ver­bind­li­che Ver­fah­ren sicher­stel­len, dass Lohn­un­gleich­heit besei­tigt wird“, for­dert Andre­as Schwarz. „Die berei­nig­te Lohn­lücke, also der Ver­gleich zwi­schen Män­nern und Frau­en mit ver­gleich­ba­ren Qua­li­fi­ka­tio­nen und Lebens­läu­fen, beträgt zwi­schen 7 und 8 Pro­zent. Die­ser Unter­schied ist allei­ne auf das Geschlecht zurück­zu­füh­ren“, betont der Abge­ord­ne­te. „Das ist Diskriminierung.“

Andre­as Schwarz emp­fiehlt eine Dop­pel­stra­te­gie: Män­ner und Frau­en brau­chen die­sel­ben Rah­men­be­din­gun­gen im Arbeits­le­ben, so dass Frau­en sich ihrem beruf­li­chen Fort­kom­men wid­men kön­nen. So kön­nen die struk­tu­rel­len Ursa­chen der Lohn­lücke aus­ge­schal­tet wer­den. „Die Lohn­dis­kri­mi­nie­rung dage­gen kann nur per Gesetz besei­tigt wer­den“, betont Schwarz.

Hin­ter­grün­de zur Lohnlücke:

Die Lohn­lücke in Deutsch­land wird sowohl in berei­nig­ter und als auch in unbe­rei­nig­ter Form dar­ge­stellt. Die unbe­rei­nig­te Lohn­lücke beträgt 22 Pro­zent und ver­gleicht alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer mit­ein­an­der, unab­hän­gig von indi­vi­du­el­len Fak­to­ren wie der wöchent­li­chen Arbeits­zeit, der Bran­che oder der Hier­ar­chie­stu­fe. Der Unter­schied von 22 Pro­zent ist somit auf schlech­te­re Zugän­ge von Frau­en in bestimm­te Beru­fe oder Gehalts­grup­pen zurückzuführen.

Die berei­nig­te Lohn­lücke dage­gen klam­mert die­se Fak­to­ren aus. Hier wer­den nur Gehäl­ter von Frau­en und Män­nern her­an­ge­zo­gen, die ver­gleich­ba­re Berufs­bio­gra­fien haben. Die­se berei­nig­te Lohn­lücke beträgt je nach Rech­nung 7–8 Pro­zent und ist allei­ne mit dem Geschlecht der Ent­lohn­ten zu begründen.