Infor­ma­tio­nen aus dem Bay­reu­ther Rat­haus zur Stadt­rats­wahl 2014

Unter www​.wah​len​.bay​reuth​.de kön­nen die aktu­el­len Zwi­schen­stän­de der Stim­men­aus­zäh­lung abge­ru­fen werden

Zur Wahl des neu­en Stadt­rats Bay­reuth für die Amts­pe­ri­ode 2014 bis 2020 am Sonn­tag, 16. März, bie­tet das Rat­haus wie­der einen aktu­el­len Infor­ma­ti­ons­ser­vice an. Über die Inter­net­sei­ten von www​.bay​reuth​.de sowie unter der Sub­do­main www​.wah​len​.bay​reuth​.de kön­nen nach Schlie­ßung der Wahl­lo­ka­le die jewei­li­gen Zwi­schen­stän­de und das vor­läu­fi­ge Ergeb­nis der Stadt­rats­wah­len in Bay­reuth abge­ru­fen werden.

Von 8 bis 18 Uhr kön­nen knapp 59.000 wahl­be­rech­tig­te Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in 73 Wahl­lo­ka­len ihre Stim­me abge­ben. Der Stadt­rat in Bay­reuth besteht laut Baye­ri­scher Gemein­de­ord­nung aus 44 Mit­glie­dern. Bei der Wahl am 16. März kön­nen daher auch 44 Stim­men ver­ge­ben wer­den, wel­che pana­schiert (über ver­schie­de­ne Wahl­vor­schlä­ge ver­teilt) und kumu­liert (pro Kan­di­da­tin oder Kan­di­dat bis zu 3 Stim­men) wer­den dür­fen. Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen einen Wahl­vor­schlag auch unver­än­dert durch Listen­kreuz anneh­men. Außer­dem kön­nen die Namen vor­ge­druck­ter Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber inner­halb eines Wahl­vor­schlags gestri­chen wer­den. Die übri­gen Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sind dann gewählt, wenn der Wahl­vor­schlag in der Kopf­lei­ste ent­spre­chend ange­kreuzt wird. Soll­ten mehr als 44 Stim­men ver­ge­ben wer­den, ist der Stimm­zet­tel kom­plett ungültig.

Nach Schlie­ßung der Wahl­lo­ka­le wer­den die Wahl­vor­stän­de in die bei­den Rat­häu­ser umzie­hen und dort mit der Aus­zäh­lung der Stimm­zet­tel begin­nen. Das städ­ti­sche Wahl­amt erwar­tet die ersten Zwi­schen­stän­de nicht vor 20.30 Uhr. Auf­grund der ver­gleichs­wei­se kom­pli­zier­ten Stimm­ver­ga­be bei Kom­mu­nal­wah­len ist mit einem vor­läu­fi­gen Ergeb­nis erst gegen 3 Uhr mor­gens zu rech­nen. Zur Abstim­mung ste­hen die Wahl­vor­schlä­ge von CSU, SPD, Bay­reu­ther Gemein­schaft (BG), Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, FDP, Jun­ges Bay­reuth, Bay­reu­ther Bür­ger­li­ste (BBL) und Die Unab­hän­gi­gen (DU) mit ins­ge­samt 319 Stadt­rats­kan­di­da­tin­nen und ‑kan­di­da­ten.

Im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, kön­nen sich inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger anhand einer Groß­bild­ein­wand eben­falls aktu­ell über den Ver­lauf der Stim­men­aus­zäh­lung infor­mie­ren. Sie wird im Foy­er des 2. Ober­ge­schos­ses aufgebaut.

Brief­wahl kann auch online bean­tragt werden

Wer sei­ne Stim­men per Brief­wahl abge­ben möch­te, kann die ent­spre­chen­den Brief­wahl­un­ter­la­gen über die städ­ti­sche Home­page www​.bay​reuth​.de online bean­tra­gen, per Post mit Hil­fe sei­ner Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te anfor­dern oder direkt im Rat­haus abho­len. Die Aus­ga­be der Brief­wahl­un­ter­la­gen erfolgt wäh­rend der übli­chen Öff­nungs­zei­ten des Ein­woh­ner- und Wahl­am­tes im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 310, sowie mon­tags und mitt­wochs – an die­sen Tagen ist die Dienst­stel­le nicht durch­ge­hend geöff­net – jeweils von 11.45 Uhr bis 14 Uhr in einer sepa­ra­ten Aus­ga­be­stel­le im Zim­mer 313.

Um eine rei­bungs­lo­se und schnel­le Aus­zäh­lung der Stim­men zu gewähr­lei­sten, müs­sen der öffent­li­che Park­platz am Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, und die umlie­gen­den Park­plät­ze de Rat­hau­ses II, Dr. Franz-Stra­ße, für die aus den Stimm­be­zir­ken ins Rat­haus kom­men­den Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fer frei­ge­hal­ten wer­den. Die Park­plät­ze wer­den daher ab 14 Uhr gesperrt. Besu­cher der Innen­stadt wer­den gebe­ten, die umlie­gen­den Park­plät­ze anzusteuern.

Ein­woh­ner- und Wahl­amt geschlossen

Die ter­min­ge­rech­ten Nach­ar­bei­ten für die Stadt­rats­wahl erfor­dern am Mon­tag, 17. März, den Ein­satz des gesam­ten Per­so­nals des Ein­woh­ner- und Wahl­am­tes der Stadt Bay­reuth. Die Dienst­stel­le muss daher an die­sem Tag für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen blei­ben. Dies gilt für die All­ge­mei­ne Abtei­lung und die Abtei­lung Staats­an­ge­hö­rig­keit auch am Dienstag/​Mittwoch, 17./18. März.