Stadt­rats­wahl in Bam­berg: Stimm­zet­tel wer­den neu gedruckt

Kor­rek­tur feh­ler­haf­ter Anga­ben bei zwei Listenvorschlägen

Für die Stadt­rats­wahl am 16. März in Bam­berg wird es neue Stimm­zet­tel geben. Dies gibt Gemein­de­wahl­lei­ter Andre­as Star­ke nach einem Gespräch mit der Regie­rung von Ober­fran­ken als Auf­sichts­be­hör­de bekannt.

Bei zwei Listen­vor­schlä­gen, dem Wahl­vor­schlag Nr. 1 (CSU) und dem Wahl­vor­schlag Nr. 5 (Bam­ber­ger Bür­ger Block), wur­den unrich­ti­ge Gemein­de­teil­be­zeich­nun­gen ver­wen­det. Die Feh­ler in die­sen frei­wil­li­gen Anga­ben der Listen­ver­ant­wort­li­chen sind von der Ver­wal­tung und vom Wahl­aus­schuss nicht sofort erkannt worden.

Nach Fest­stel­lung die­ser Feh­ler hat Wahl­lei­ter Andre­as Star­ke umge­hend die Rechts­auf­sichts­be­hör­de (Regie­rung von Ober­fran­ken) infor­miert und um juri­sti­sche Bera­tung zur Klä­rung des wei­te­ren Vor­ge­hens gebe­ten. Die Rechts­auf­sichts­be­hör­de hat emp­foh­len, ab sofort bei der Brief­wahl und spä­ter bei der Urnen­wahl einen kor­ri­gier­ten Stimm­zet­tel zu benut­zen. Die fest­ge­stell­ten Feh­ler wer­den nun umge­hend kor­ri­giert und der Neu­druck der Stimm­zet­tel veranlasst.

Die neu­en Stimm­zet­tel wer­den im Lau­fe der kom­men­den Woche bei der Stadt­ver­wal­tung ein­tref­fen. Damit ist sicher­ge­stellt, dass bei der Urnen­wahl berich­tig­te Stimm­zet­tel ver­wen­det werden.

Für die Brief­wahl bedeu­tet dies: Die bereits ein­ge­gan­ge­nen Wahl­brie­fe wer­den wei­ter­hin als gül­tig ange­se­hen. Für die bereits ver­schick­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen, die noch nicht vom Wäh­ler abge­ge­ben oder zurück­ge­schickt wor­den sind, wird ein Aus­tausch der Stimm­zet­tel ermög­licht. Die Wäh­ler kön­nen die kom­plet­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen umtau­schen, sobald der neue Stimm­zet­tel ver­füg­bar ist. Die­je­ni­gen, die jetzt erst die Brief­wahl­un­ter­la­gen anfor­dern, erhal­ten auto­ma­tisch die neu­en Stimm­zet­tel mit den Brief­wahl­un­ter­la­gen zugesandt.

Der Wahl­lei­ter wird unver­züg­lich den Wahl­aus­schuss infor­mie­ren, eben­so die Ver­ant­wort­li­chen sämt­li­cher Wahlvorschläge.