MdB Anet­te Kram­me (SPD): „Guter Tag für Beschäf­tig­te in der Fleischbranche“

Die Bun­des­re­gie­rung hat heu­te die Auf­nah­me der Fleisch­bran­che in das Arbeit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­setz beschlos­sen. Damit wird das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und für rund 100.000 Beschäf­ti­ge der deut­schen Fleisch­in­du­strie kann bald ein bun­des­weit ein­heit­li­cher Min­dest­lohn in Kraft tre­ten. „Das ist ein gro­ßer Fort­schritt“, so die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­ar­beits­mi­ni­ste­ri­um Anet­te Kram­me erfreut.

„Mit der Auf­nah­me ins Arbeit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­setz machen wir einen gro­ßen Schritt in Rich­tung all­ge­mein­ver­bind­li­che Min­dest­löh­ne für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer. Es wird höch­ste Zeit, dass in die­ser Bran­che, die von har­ter kör­per­li­cher Arbeit geprägt ist, anstän­di­ge Löh­ne gezahlt wer­den.“ Jetzt gel­te es, mit stren­gen und regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len durch die Behör­den der Zoll­ver­wal­tung dafür zu sor­gen, dass die getrof­fe­nen Rege­lun­gen auch ein­ge­hal­ten werden.

Die Tarif­ei­ni­gung zwi­schen der NGG und der ANG sieht zunächst die Ein­füh­rung eines ver­bind­li­chen tarif­li­chen Min­dest­loh­nes von 7,75 Euro je Stun­de zum 1. Juli 2014 vor. Bis Dezem­ber 2016 wird er in drei Stu­fen auf 8,75 Euro stei­gen. Unter­schie­de zwi­schen Ost und West wird es nicht geben.