Forch­heim Vor­rei­ter bei Umstel­lung auf Doppik

Stadt Forch­heim ist 286 Mio. Euro wert

„Forch­heim ist eine der weni­gen Gemein­den in Bay­ern, die bereits auf Dop­pik umge­stellt haben“, erläu­tert Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf die Vor­rei­ter­rol­le: „Der Auf­wand für die Erfas­sung und Bewer­tung des städ­ti­schen Ver­mö­gens war enorm. Wir haben dadurch die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen für die Ein­füh­rung der Kosten- und Lei­stungs­rech­nung nach kauf­män­ni­schen Grundsätzen.“

Sonja Kohlmann-Huberth

Son­ja Kohlmann-Huberth

Ana­log zur dop­pel­ten Buch­füh­rung mit Bilanz und Gewinn- und Ver­lust­rech­nung wird bei der Dop­pik ein soge­nann­tes 3‑Kom­po­nen­ten-Modell ver­wen­det: Die Ver­mö­gens­rech­nung ent­spricht der kauf­män­ni­schen Bilanz, die Ergeb­nis­rech­nung ähnelt der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung und die Finanz­rech­nung bil­det den Cash-Flow ab. Hier wer­den nicht nur Zah­lun­gen für den lau­fen­den Betrieb, son­dern auch die Inve­sti­tio­nen auf­ge­zeigt und die Finan­zie­rungs­quel­len. Son­ja Kohl­mann-Huberth, Diplom­ver­wal­tungs­wir­tin der städ­ti­schen Finanz­ver­wal­tung, sagt: „Der Ver­mö­gens­aus­weis der Stadt Forch­heim betrug nach kame­ra­li­sti­schen Regeln 140 Mio. Euro, die dop­pi­sche Bilanz­sum­me liegt bei 286 Mio. Euro, das Ver­mö­gen der Stadt hat sich also buch­hal­te­risch ver­dop­pelt! Die Eröff­nungs­bi­lanz­sum­me des Land­krei­ses Forch­heim beträgt 2009 übri­gens „nur“ 135 Mio. Euro.“

Über­ra­schun­gen bei der erneu­ten Ver­mö­gens­be­wer­tung gab es ins­be­son­de­re beim städ­ti­schen Grund- und Boden: Das Infra­struk­tur­ver­mö­gen (Hecken, Stra­ßen, Rand­strei­fen) in Höhe von 198 ha wur­de mit 17,5 Mio. Euro bewer­tet, das Stra­ßen­netz ist 36 Mio. Euro wert. Die Kai­ser­pfalz und der städ­ti­sche Wald brin­gen jeweils 9 Mio. Euro an Ver­mö­gen ein.

Die Dop­pik ermög­licht die Berück­sich­ti­gung von Abschrei­bun­gen. Das bedeu­tet, dass Inve­sti­tio­nen, die heu­te getä­tigt wer­den, durch die Abschrei­bun­gen refi­nan­ziert wer­den müs­sen. Die peri­oden­ge­rech­te Zuord­nung von Erträ­gen und Auf­wen­dun­gen gibt Auf­schluss über die tat­säch­li­che wirt­schaft­li­che Lage der Stadt. Das neue Rech­nungs­we­sen stellt wesent­lich ver­bes­ser­te Infor­ma­tio­nen über den voll­stän­di­gen Res­sour­cen­ver­brauch zur Ver­fü­gung und ermög­licht somit eine ver­bes­ser­te Steue­rung. Bela­stun­gen wer­den sicht­bar bevor sie in der Kas­se zah­lungs­wirk­sam werden.

Die Ein­füh­rung der Dop­pik in der öffent­li­chen Buch­füh­rung ermög­licht eine grö­ße­re Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit, daher beschloss der Forch­hei­mer Stadt­rat am 4.12.2007 die Umstellung.

Um die Gemein­den, die mit einem dop­pi­schen Haus­halt arbei­ten nicht schlech­ter zu stel­len als die Gemein­den mit kame­ra­li­sti­schen Haus­halt, muss ledig­lich der kame­ra­le Aus­gleich ange­strebt werden.