Ein­sicht in das Bay­reu­ther Wäh­ler­ver­zeich­nis für die Stadt­rats­wahl am 16. März

Stimm­be­rech­tig­te erhal­ten in die­sen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung

Beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306, kann vom 24. bis 28. Febru­ar das Wäh­ler­ver­zeich­nis für die Stadt­rats­wahl am 16. März 2014 zu fol­gen­den Zei­ten ein­ge­se­hen wer­den: Montag/​Dienstag/​Donnerstag, 24./25./27. Febru­ar, von 7.30 Uhr bis 17 Uhr; Mitt­woch, 26. Febru­ar, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und Frei­tag, 28. Febru­ar, von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Jeder Wahl­be­rech­tig­te kann die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der zu sei­ner Per­son im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis für unrich­tig oder für unvoll­stän­dig hält, kann inner­halb der Ein­sichts­frist Beschwer­de einlegen.

Wahl­be­rech­tig­te, die in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen sind, erhal­ten spä­te­stens am 23. Febru­ar eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung mit einem Vor­druck für einen Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­scheins. Wer kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat, aber glaubt, wahl­be­rech­tigt zu sein, muss Beschwer­de gegen das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­le­gen, wenn er nicht Gefahr lau­fen will, dass er sein Stimm­recht nicht aus­üben kann.

Wer in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist und kei­nen Wahl­schein besitzt, kann nur in dem Stimm­be­zirk abstim­men, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis er geführt wird. Wer einen Wahl­schein besitzt, kann das Stimm­recht durch Stimm­ab­ga­be in jedem Abstim­mungs­raum der Stadt Bay­reuth oder durch Brief­wahl aus­üben, wenn ihm eine Stimm­ab­ga­be im Wahl­kreis nicht mög­lich ist. Der Wahl­schein kann bis zum 14. März, 15 Uhr, bei der Stadt Bay­reuth, Ein­woh­ner- und Wahl­amt, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 310, schrift­lich oder münd­lich, nicht aber tele­fo­nisch, bean­tragt werden.

Die Wahl­be­rech­tig­ten erhal­ten mit dem Wahl­schein einen Stimm­zet­tel für die Stadt­rats­wahl, einen Stimm­zet­tel­um­schlag, einen hell­ro­ten Wahl­brief­um­schlag für den Wahl­schein, den Wahl­brief­um­schlag mit der Anschrift der Stadt Bay­reuth, an die der Wahl­brief zu über­sen­den ist, sowie ein Merk­blatt für die Briefwahl.

Bei der Brief­wahl müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten den Wahl­brief mit dem Stimm­zet­tel und dem Wahl­schein so recht­zei­tig an die auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­ne Stel­le ein­sen­den, dass der Wahl­brief dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr ein­geht. Er kann dort auch abge­ge­ben werden.

Das Ein­woh­ner- und Wahl­amt macht in die­sem Zusam­men­hang dar­auf auf­merk­sam. dass auf­grund von Ver­zö­ge­run­gen beim Druck der Stimm­zet­tel die Brief­wahl­un­ter­la­gen frü­he­stens ab dem 24. Febru­ar ver­teilt bezie­hungs­wei­se ver­schickt wer­den können.