Fahn­dungs­er­folg der Bay­reu­ther Kri­po – Super­mark­t­räu­ber hin­ter Schloss und Riegel

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Bei einem 25-jäh­ri­gen Baden-Würt­tem­ber­ger klick­ten am Diens­tag­nach­mit­tag die Hand­schel­len. Der jun­ge Mann steht in drin­gen­dem Tat­ver­dacht, Raub­über­fäl­le auf zwei Bay­reu­ther Super­markt­fi­lia­len am 9. und 23. Janu­ar 2014 began­gen zu haben. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging Haftbefehl.

Meh­re­re Wochen fahn­de­te die Bay­reu­ther Kri­po inten­siv nach dem unbe­kann­ten Super­mark­t­räu­ber, der Anfang des Jah­res in kur­zem Abstand zwei Über­fäl­le auf Ein­kaufs­märk­te ver­übt hat­te. In bei­den Fäl­len trat der mit Schal und Kapu­ze Ver­mumm­te dem Ver­kaufs­per­so­nal gegen Laden­schluss in den Geschäfts­räu­men gegen­über und for­der­te unter Vor­halt eines Mes­sers die Her­aus­ga­be von Bar­geld und Ziga­ret­ten. Im Anschluss nahm er den schockier­ten Ange­stell­ten die Tele­fo­ne ab und sperr­te sie in einem Büro­raum ein. Bis die­se sich befrei­en und Hil­fe holen konn­ten, war der Täter längst verschwunden.

Zeu­gin gibt ent­schei­den­den Hinweis

Da es nach meh­re­ren Zeu­gen­auf­ru­fen in der Öffent­lich­keit zunächst kaum Rück­mel­dun­gen gab, gestal­te­ten sich die Ermitt­lun­gen für die Bay­reu­ther Kri­po anfangs äußerst schwie­rig. Der Räu­ber schien wie vom Erd­bo­den ver­schluckt. Erst die Mit­tei­lung einer 26-jäh­ri­gen Frau brach­te fri­schen Wind in die Sache und letzt­lich den ent­schei­den­den Hin­weis auf den Täter. Die jun­ge Frau konn­te anhand der ver­öf­fent­lich­ten Per­so­nen­be­schrei­bung und Bericht­erstat­tung einen Bezug zu einem ihr bekann­ten 25-jäh­ri­gen Mann her­stel­len, der sich im rele­van­ten Tat­zeit­raum im Bay­reu­ther Bereich auf­ge­hal­ten hat­te. Damit führ­te sie die Ermitt­ler auf die rich­ti­ge Spur.

Fest­nah­me in Baden-Württemberg

Wie die wei­te­ren Ermitt­lun­gen zeig­ten, hat­te sich der Tat­ver­däch­ti­ge bereits nach Baden-Würt­tem­berg abge­setzt. In der Fol­ge kon­zen­trier­ten die Beam­ten die Fahn­dungs- und Ermitt­lungs­maß­nah­men in den dor­ti­gen Bereich. Am Diens­tag­nach­mit­tag zahl­te sich die­ses Vor­ge­hen schließ­lich aus. Die Poli­zi­sten konn­ten den 25-Jäh­ri­gen in der Mann­hei­mer Innen­stadt fest­neh­men. Zwi­schen­zeit­lich erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl gegen den jun­gen Mann.

Täter in Untersuchungshaft

Auf­grund der vor­lie­gen­den Ermitt­lungs­er­geb­nis­se der Bay­reu­ther Kri­po und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth, gestand der 25-Jäh­ri­ge im Rah­men sei­ner Ver­neh­mun­gen die bei­den Über­fäl­le. Am Mitt­woch­nach­mit­tag führ­ten ihn die Beam­ten dem Ermitt­lungs­rich­ter vor, der ihm den Haft­be­fehl eröff­ne­te. Im Anschluss wan­der­te der jun­ge Mann­hei­mer in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt ein. Die Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft dau­ern an.