Ober­mei­ster Erwin Held: „Vor­fäl­lig­keit der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge rück­gän­gig machen!“

„Es ist eine der größ­ten Büro­kra­tiel­a­sten, die unse­rem Hand­werk mit der Vor­fäl­lig­keit der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge jemals durch eine staat­li­che Rege­lung auf­er­legt wur­de“, erklär­te der ober­frän­ki­sche Bezirks­in­nungs- und Ober­mei­ster sowie Ober­mei­ster der Maler-und Lackie­re­rin­nung Forch­heim Stadt- und Land, Erwin Held (Forch­heim-Ker­s­bach). „Im Ergeb­nis müs­sen wir pro Mit­ar­bei­ter im Monat zwei Abrech­nun­gen vor­neh­men – im gesam­ten Jahr also statt 12 ins­ge­samt 24 Abrech­nun­gen und die­se Abrech­nun­gen haben es in sich: Unwäg­bar­kei­ten ins­be­son­de­re durch die wech­seln­de Bau­stel­len­si­tua­ti­on und Wit­te­rungs­wein­flüs­se machen den Auf­wand für die vor­he­ri­ge Erfas­sung der Arbeits­zeit enorm schwie­rig – und am Monats­en­de bedarf es bei der end­gül­ti­gen Lohn­ab­rech­nung zeit­rau­ben­der Kor­rek­tu­ren. Für unse­re meist klei­nen, fami­li­en­ge­führ­ten Unter­neh­men ein nur schwer zu bewäl­ti­gen­der Auf­wand, für den jedes Ver­ständ­nis fehlt.“

Seit 2006 sind Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trä­ge zu Beginn des Monats im Vor­aus fäl­lig. Damit soll­te ins­be­son­de­re die Ren­ten­ver­si­che­rung sta­bi­li­siert wer­den. Die Umstel­lung spül­te mit einem Schlag vie­le Mil­li­ar­den in die Töp­fe der Sozi­al­ver­si­che­run­gen. Die Unter­neh­men haben mit die­ser „Anschub­fi­nan­zie­rung“ maß­geb­lich dazu bei­getra­gen, dass die Sozi­al­ver­si­che­run­gen heu­te auf einem sat­ten Pol­ster sit­zen. Die Rege­lung führt dage­gen ins­be­son­de­re bei per­so­nal­in­ten­si­ven Unter­neh­men mit wech­seln­den Arbeits­zei­ten wie denen des Maler- und Lackie­rer­hand­werks zu extre­mer Büro­kra­tie und einem höchst pro­ble­ma­ti­schen Liqui­di­täts­ent­zug. Denn die Sozi­al­ab­ga­ben müs­sen von den Unter­neh­men wegen der Vor­ver­le­gung der Fäl­lig­keit vor­fi­nan­ziert wer­den. Gel­der, die an ande­rer Stel­le für die not­wen­di­gen Inve­sti­tio­nen feh­len oder gar per Bank­kre­dit finan­ziert wer­den müssen.

„Erst ist unse­ren Betrie­ben nicht zu ver­mit­teln, dass jetzt, wo es den Sozi­al­ver­si­che­run­gen wie­der gut geht, das Gan­ze nicht wie­der rück­gän­gig gemacht wird. Statt des­sen sol­len bei­spiels­wei­se mit dem „Ren­ten­pa­ket“ Geschen­ke ver­teilt wer­den, bei denen jetzt schon fest steht, dass wir die dar­aus fol­gen­den Mehr­be­la­stun­gen in der Zukunft auch noch auf­ge­bür­det bekom­men“, so Erwin Held. „Ich hof­fe, dass sich unser Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um der Initia­ti­ve aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern anschließt und sich im Bun­des­rat für eine Been­di­gung der Vor­fäl­lig­keit einsetzt.“