VCD Bam­berg zum Unfall in Waizendorf

Pres­se­mit­tei­lung des Bam­ber­ger VCD in der Sache „Wai­zen­dor­fer Hauptstraße“

Die Ver­kehrs­si­tua­ti­on in Wai­zen­dorf hat seit lan­gem zu Ände­run­gen gedrängt. Wer sich heu­te, nach die­sem ent­setz­li­chen Unfall, immer noch durch­grei­fen­den Maß­nah­men ver­sperrt oder sie zu ver­zö­gern sucht, wird sei­ner Ver­ant­wor­tung nicht gerecht. Für die Wai­zen­dor­fer müs­sen schüt­zen­de Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, und zwar sofort. Wer nicht ein­greift, nimmt bereits das näch­ste Unfall­op­fer in Kauf.

Vor vier Jah­ren war schon mal eine Ver­kehrs­schau; sie hat­te „nichts gebracht“. Ver­kehrs­schau­en müs­sen sein; das steht außer Fra­ge. Ver­kehrs­schau­en kön­nen uns aber nicht das eige­ne Den­ken abneh­men, und dem Gemein­de­rat und dem Bür­ger­mei­ster nicht das eige­ne Ent­schei­den. In einer Ver­kehrs­schau wer­den Mit­tel gesucht oder Mit­tel vor Augen geführt, einen bestimm­ten Zweck zu errei­chen. Stel­len wir ein Tem­po 30-Schild auf, um zu ver­träg­li­che­ren Geschwin­dig­kei­ten zu kom­men? Instal­lie­ren wir eine Ampel, um den Fahr­zeu­gen aus der Neben­stra­ße eine Chan­ce zu geben? Eine Ver­kehrs­schau hat dabei aus­schließ­lich über Mit­tel zu befin­den, nicht über einen Zweck. Den Zweck geben Gemein­de­rat und Bür­ger­mei­ster vor – das heißt im Klar­text: die Einwohner.

Der Zweck in Wai­zen­dorf ist das siche­re Que­ren der Fahr­bahn, und zwar für alle Ein­woh­ner. Die­sem Zweck haben alle Ver­ant­wort­li­chen zuzu­ar­bei­ten. Eine Ver­kehrs­schau, die für die­sen Zweck nichts bei­bringt, hat ihren Zweck ver­fehlt. Eine ver­krach­te Ver­kehrs­schau ist aber nicht das Ende der Fah­nen­stan­ge. Im Gegen­teil: nach einer ver­krach­ten Ver­kehrs­schau hat der Gemein­de­rat freie Hand, das für die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten debat­tier­te Für und Wider sel­ber zu gewich­ten, dann eine Ent­schei­dung her­bei zu füh­ren, und dann mit einem Antrag an die zustän­di­ge Behör­de her­an zu treten.

Über zwei Mög­lich­kei­ten wird bis­her gestrit­ten: eine Bedarfs­am­pel die eine, Ver­kehrs­hel­fer die ande­re. Dass nur die Ver­kehrs­hel­fer mög­lich sein sol­len, ist eine fal­sche Aus­kunft. Selbst­ver­ständ­lich ist auch eine Ampel mög­lich. Frei­lich stört eine Ampel die Auto­fah­rer, die nur schnell durch den Ort düsen wol­len. Wer die­sen Auto­fah­rern die Stra­ße frei­hal­ten will, wird alles ver­su­chen, eine Ampel zu verhindern.

Was brin­gen Ver­kehrs­hel­fer? Die Ver­kehrs­hel­fer gibt es nur in der hal­ben Stun­de „vor Unter­richts­be­ginn“, und viel­leicht noch mal zu einem „Unter­richts­en­de“. (Je län­ger die Ver­kehrs­hel­fer da ste­hen sol­len, um so schwie­ri­ger wird es, wel­che zu fin­den.) Was ist mit dem Rest des Tages? Da ist kein Ver­kehrs­hel­fer da. Im gan­zen Rest des Tages also Que­rungs­rou­lette? Selbst­ver­ständ­lich haben alle Wai­zen­dor­fer einen Anspruch dar­auf, wäh­rend des gan­zen Tages die Stra­ße que­ren zu dür­fen, und zwar immer ohne Lebens­ge­fahr. Alle Wai­zen­dor­fer – gro­ße und klei­ne, alte und jun­ge. Für den gan­zen Rest des Tages brin­gen die Ver­kehrs­hel­fer nichts.

Es bleibt nur die Ampel. Sie ist den gan­zen Tag in Betrieb und bie­tet jedem und immer eine Hil­fe zur Über­que­rung. Wo genau sie hin­ge­stellt wird, wel­che zusätz­li­chen Mar­kie­run­gen unter­stüt­zend sein kön­nen, wel­che Umbau­ten der Stra­ßen­füh­rung nötig sind, das kann nur eine Ver­kehrs­schau vor Augen füh­ren. Anschlie­ßend begut­ach­tet der Gemein­de­rat den Rat der Teil­neh­mer, und dar­an anschlie­ßend ent­schei­det der Gemein­de­rat, wel­chen Antrag er an das Staat­li­che Bau­amt rich­ten lässt.

Wir gehen davon aus, dass die Wai­zen­dor­fer im Bau­amt offe­ne Ohren fin­den. Die Blocka­de­hal­tung von frü­her ist lan­ge vor­bei; auch die Rechts­la­ge hat sich gra­vie­rend verändert.

Die Wai­zen­dor­fer wer­den in abseh­ba­rer Zeit auch die­se Stra­ße sicher que­ren kön­nen. Wenn – wenn Gemein­de­rat und Bür­ger­mei­ster die Sache ent­schlos­sen in die Hand nehmen.