Stadt Forch­heim: Klar­stel­lung zu Friedhofsgebühren

Stadt Forch­heim stellt klar: Der zeit­li­che Rah­men für die Kor­rek­tur der Fried­hofs­ge­büh­ren war angemessen

Am 7. Janu­ar 2014 leg­te die Bür­ger­initia­ti­ve „Über­höh­te Fried­hofs­ge­büh­ren“ eine Kosten­be­rech­nung mit Argu­men­ten vor, die teil­wei­se in den Beschluss des Stadt­ra­tes am 30. Janu­ar 2014 zur Ände­rung der Gebüh­ren­sat­zung zur Bestat­tung- und Fried­hofs­sat­zung der Stadt Forch­heim einflossen. 

„Der vom Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­band (BKPV) zugrun­de geleg­te Berech­nungs­rah­men für die Ände­rung der Fried­hofs­ge­büh­ren ist kor­rekt. Wir haben eine recht­li­che Prü­fung vor­ge­nom­men. Auf­grund der gefun­de­nen juri­sti­schen Unge­nau­ig­kei­ten konn­ten wir eine erneu­te Eva­lu­ie­rung vor­neh­men. Die­se ergab, dass die Kosten für die Lei­chen- und Aus­seg­nungs­hal­le nicht als Grab­nut­zungs­ge­büh­ren – rele­vant bei einer Ver­län­ge­rung ohne Beer­di­gung – son­dern als Lei­chen­hal­len­ge­büh­ren auf­ge­führt wer­den müs­sen. Die Bau­ko­sten für die Hal­len waren außer­ge­wöhn­lich hoch, weil es sich um älte­re Gebäu­de mit zum Teil erhal­tens­wer­ter Sand­stein­fas­sa­de han­delt. Vier­zig Pro­zent der Bau­ko­sten kön­nen wir jetzt über den Denk­mal­schutz finan­zie­ren“ erklärt Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf, „sodass auch die Leich­hal­len­ge­büh­ren im ver­tret­ba­ren Rah­men ausfallen.“

Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf schil­dert den chro­no­lo­gi­schen Ablauf und resü­miert: „Ich habe mich auf die Ergeb­nis­se des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des ver­las­sen. Als die Kri­tik bei einem Gespräch mit der Inter­es­sen­ge­mein­schaft „Über­höh­te Fried­hofs­ge­büh­ren“ im Sep­tem­ber 2013 an mich her­an­ge­tra­gen wur­de, war es mir wich­tig, die vom Prü­fungs­ver­band zugrun­de geleg­ten Plan­zah­len mit den Ist-Zah­len 2012 zur ver­glei­chen. Die berech­tig­ten Ein­wen­dun­gen aus dem Schrei­ben vom 7. Janu­ar 2014 der Bür­ger­initia­ti­ve haben wir sofort im Finanz­aus­schuss am 21. Janu­ar 2014 berück­sich­tigt. Wir haben schnell reagiert.“

20. Juni 2013: Erste schrift­li­che, kon­kre­te Dar­stel­lung der Inter­es­sen­ge­mein­schaft „Über­höh­te Fried­hofs­ge­büh­ren“ bezüg­lich feh­ler­haf­ter Berech­nung gegen­über der Stadtverwaltung

Ende Juni 2013: Über­sen­dung der Ein­wän­de an den BKPV mit der Bit­te um Überprüfung.

27. August 2013: Ant­wort des BKPV mit dem Ergeb­nis, dass Ein­wän­de unbe­rech­tigt wären und Berech­nun­gen wären kor­rekt erfolgt.

10. Sep­tem­ber 2013: Gesprächs­ter­min im Sit­zungs­zim­mer des Rat­hau­ses mit Ver­tre­tern der Inter­es­sen­ge­mein­schaft „Über­höh­te Fried­hofs­ge­büh­ren“, Mit­ar­bei­tern der Stadt­ver­wal­tung und dem Ansprech­part­ner der BKPV unter Mode­ra­ti­on von Franz Stumpf

Ergeb­nis: Man muss zur wei­te­ren Prü­fung und Klä­rung der gegen­sätz­li­chen Stand­punk­te die vom BKPV ver­wen­de­ten Plan­zah­len mit den Ist-Zah­len 2012 vergleichen.

1. Okto­ber 2013: Der not­wen­di­ge Betriebs­ab­rech­nungs­bo­gen wird nach Vor­lie­gen aller Zah­len von der Stadt­ver­wal­tung erstellt.

Der umfang­rei­che Erläu­te­rungs­be­richt zum Betriebs­ab­rech­nungs­bo­gen wur­de am 29. Okto­ber 2013 abge­schlos­sen. Sowohl dem BKPV als auch der zwi­schen­zeit­lich gegrün­de­ten Bür­ger­initia­ti­ve wur­de die­ser zur Prü­fung zur Ver­fü­gung gestellt.

28. Novem­ber 2013: Stel­lung­nah­me des BKPV: Auch nach Vor­lie­gen des Betriebs­ab­rech­nungs­bo­gens 2012 bleibt der BKPV bei der Aus­sa­ge der Rich­tig­keit sei­ner Berechnungen.

7. Janu­ar 2014: Der Ver­tre­ter der Bür­ger­initia­ti­ve „Über­höh­te Fried­hofs­ge­büh­ren“, Rai­mund Kup­fer, teil­te der Stadt­ver­wal­tung sei­nen Stand­punkt mit und erklärt, dass die Gebüh­ren­be­rech­nung falsch wäre.

21. Janu­ar 2014: Argu­men­te wur­den von Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf recht­lich geprüft und das Ergeb­nis nach noch­ma­li­ger Berich­ti­gung dem Finanz­aus­schuss vorgelegt.

Zuviel ent­rich­te­te Gebüh­ren wer­den den Betrof­fe­nen zeit­nah erstattet.

Für Rück­fra­gen steht unse­re Fried­hofs­ver­wal­tung ger­ne zur Verfügung:

Ansprech­part­ner Friedhofsbüro:

Frau Elke Lock­ner oder Herr Ste­phan Wenzel
Tel. Nr.: 09191 34166–30 Tel. Nr.: 09191 34166–31
Fax Nr.: 09191 34166–39
Gebäu­de: Dechant-Reu­der-Str. 4
E‑Mail: elke.​lockner@​forchheim.​de stephan.​wenzel@​forchheim.​de