GAL Bam­berg legt Ent­wurf für Fahr­rad­stell­platz­sat­zung vor

Nach jah­re­lan­ger Untä­tig­keit der Stadt­ver­wal­tung will GAL end­lich kla­re Vorgaben

Bei Neu­bau­ten von Woh­nun­gen, aber auch von Läden, Gast­stät­ten oder Schu­len könn­te es künf­tig ver­pflich­tend sein, neben Kfz-Stell­plät­zen auch Fahr­rad­stell­plät­ze ein­zu­rich­ten. Dafür hat nun die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on, nament­lich GAL-Stadt­rat Peter Gack und GAL-Listen­kan­di­dat Ralf Dischin­ger, eine ent­spre­chen­de Sat­zung als Antrag an den Stadt­rat vorgelegt.

Eine poli­tisch durch­aus bri­san­te Vor­ge­schich­te gehört zu die­sem Antrag aller­dings dazu: Eigent­lich bean­trag­te die GAL bereits im Novem­ber 2010, eine Fahr­rad­stell­platz­sat­zung für Bam­berg zu erstel­len, wie es sie in Nürn­berg, Frei­burg, Mün­ster und ande­ren Städ­ten bereits gibt. Bei der Behand­lung des Antrags im Mai 2011 sag­te die Stadt­ver­wal­tung dem Umwelt­se­nat zu, eine sol­che Sat­zung aus­zu­ar­bei­ten und dem Stadt­rat vor­zu­le­gen. In den nun fast drei Jah­ren, die seit­her ver­gin­gen, wur­de die­se Zusa­ge jedoch nie ein­ge­löst. Mehr­mals mahn­te die GAL die Sat­zung an, bis hin zu einer Beschwer­de bei der Regie­rung von Ober­fran­ken, die eine Stel­lung­nah­me des Ober­bür­ger­mei­sters ein­for­der­te. OB Star­ke ant­wor­te­te, es wür­de noch immer per­ma­nent an der Sat­zung gear­bei­tet. In Bay­reuth sah man sich dar­auf­hin – zum Bedau­ern der GAL – nicht in der Lage, das Han­deln der Ver­wal­tung irgend­wie zu beschleunigen.

„Das demon­striert, wie wich­tig dem Ober­bür­ger­mei­ster das The­ma Rad­ver­kehr tat­säch­lich ist“, kom­men­tie­ren Peter Gack und Ralf Dischin­ger die­se Ent­wick­lung. „Und man kann dar­an sehen, wie ernst Stadt­rats­ent­schei­dun­gen vom OB und der Ver­wal­tung genom­men werden.“

Weil die GAL nun nicht mehr län­ger war­ten woll­te, for­mu­lier­te sie eine Sat­zung kur­zer­hand selbst und „über­nahm damit ehren­amt­lich eine Auf­ga­be, für die eigent­lich aus­rei­chend Fach­leu­te im Rat­haus vor­han­den wären“, so Peter Gack. „Unser Ent­wurf ist in der vor­ge­leg­ten Form beschluss­reif“, so Jurist Ralf Dischin­ger, „der Ober­bür­ger­mei­ster muss ihn prak­tisch nur noch auf die Tages­ord­nung set­zen und abstim­men lassen.“

Gack und Dischin­ger unter­strei­chen die guten Erfah­run­gen, die aus ande­ren Städ­ten mit sol­chen Sat­zun­gen bekannt sind. „Um Rad­fah­ren attrak­tiv zu machen, muss das Fahr­rad am Wohn- und Ziel­ort schnell und ein­fach ver­füg­bar sein. Gut zugäng­li­che und siche­re Abstell­mög­lich­kei­ten sor­gen dafür, dass das Fahr­rad im All­tag häu­fi­ger genutzt wird“, erklärt Dischinger.

Der GAL-Sat­zungs­ent­wurf regelt bei­spiels­wei­se für alle künf­ti­gen Neu­bau­ten, dass je 30 qm Wohn­flä­che ein Fahr­rad­stell­platz bereit zu stel­len ist, bei Ver­kaufs­stät­ten je 60 qm Ver­kaufs­flä­che. Ein Stell­platz muss min­de­stens 1,3 qm Flä­che auf­wei­sen und ist mit einem Metall­bü­gel mit Mit­tel­bal­ken aus­zu­stat­ten. Sofern kein Stell­platz­bau mög­lich ist, wird eine Ablö­se­sum­me in Höhe von 400 Euro fällig.