Leser­brief: Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren 213 D (Bam­berg): Anre­gun­gen und Bedenken

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Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren 213 D für das Gebiet zwi­schen Cobur­ger Stra­ße, Mem­mels­dor­fer Stra­ße und Gun­dels­hei­mer Straße

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Grund­sätz­li­ches:

Sowohl die Wei­ter­ent­wick­lung bereits erschlos­se­ner Innen­be­rei­che als auch der beab­sich­tig­te Bau eines Stu­die­ren­den­wohn­heims sind begrü­ßens­wer­te Maß­nah­men. Selbst­ver­ständ­lich muß eine inten­si­ve, die Qua­li­tät des Stand­orts als Lebens- und Auf­ent­halts­raum auch für die Men­schen sichern­de Durch­grü­nung gewähr­lei­stet bleiben.

Ver­kehr­li­che Erschließung:

Sämt­li­che Aus­sa­gen, den Ver­kehr betref­fend, müs­sen zusam­men­fas­send wie folgt bewer­tet wer­den: Stell­plät­ze für Kraft­fahr­zeu­ge sind wie selbst­ver­ständ­lich ange­führt, sol­che für Fahr­rä­der ledig­lich für das geplan­te Wohn­heim erwähnt. Die feh­len­de Erschlie­ßung durch öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel wird in irre­füh­ren­der Wei­se beschö­nigt. Hin­sicht­lich der Beur­tei­lung der städ­ti­schen Sicht­wei­se spricht dies Bände.

Die innen­stadt- und bahn­hofs­na­he Lage sowie die ver­hält­nis­mä­ßig kur­zen Wege zu uni­ver­si­tä­ren Ein­rich­tun­gen bie­ten die Mög­lich­keit, das Gebiet – nicht nur das Wohn­heim – mit­tels der Ver­kehrs­mit­tel des Umwelt­ver­bunds, der intel­li­gen­ten Ver­net­zung von Fuß‑, Rad‑, Bahn- und Bus­ver­kehr, nut­zer­ge­recht zu erschlie­ßen. Dies hat unmit­tel­bar Aus­wir­kun­gen auf die Zahl benö­tig­ter Kfz-Stell­plät­ze, die zumin­dest im Neu­bau zurück­hal­tend vor­zu­se­hen wären.

In kur­zer Distanz zum Pla­nungs­ge­biet fah­ren Lini­en­bus­se vor­bei – aller­dings nur in der Wege­be­zie­hung Innen­stadt – Mem­mels­dorf, nicht hin­ge­gen – als Bei­spiel – zum Bahn­hof. Gera­de die­se Anbin­dung wäre für aus­wär­ti­ge Stu­die­ren­de (Wohn­heim!) von hoher Relevanz.

Die nächst­ge­le­ge­nen Hal­te­stel­len lie­gen rund 400 (Otto­kir­che) bzw. 500 m (Hilt­ner­stra­ße) Luft­li­nie (!) ent­fernt. Als vom Lini­en­bus erschlos­sen aber gilt ein Gebiet, wenn der Weg zur nächst­ge­le­ge­nen Hal­te­stel­le nicht mehr als 300 m beträgt (die Qua­li­tät der Erschlie­ßung, in wel­che auch Fahr­plan­takt, Ver­knüp­fung mit wich­ti­gen Zie­len, Rei­se­zei­ten u. a. ein­flie­ßen, ist noch ein ande­res The­ma). Fazit: Das Pla­nungs­ge­biet, ins­be­son­de­re das künf­ti­ge Stu­die­ren­den­wohn­heim, ist nicht (!) durch den öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr erschlossen.

Die – ent­ge­gen recht­li­cher und fach­li­cher Vor­ga­ben meist benut­zungs­pflich­ti­gen, qua­li­ta­tiv und unter Sicher­heits­aspek­ten eher abschrecken­den – Rad­ver­kehrs­an­la­gen im Umfeld bedür­fen selbst­re­dend kurz­fri­stig einer tief­ge­hen­den Über­ar­bei­tung. Unge­ach­tet des­sen, muß dem beab­sich­tig­ten und künf­tig wei­te­ren Neu­bau­vor­ha­ben ver­bind­lich vor­ge­ge­ben wer­den, ein in Zahl und Qua­li­tät attrak­ti­ves Ange­bot leicht zugäng­li­cher Fahr­rad­stell­plät­ze zu errich­ten. Hier­bei sind Aspek­te sowohl der sozia­len Sicher­heit, des Dieb­stahls­schut­zes, der Zuwe­gung, der Art der Unter­brin­gung als auch der Berück­sich­ti­gung der Viel­falt mög­li­cher Bau­for­men und des Zube­hörs zu beach­ten. Die dies­be­züg­li­chen Aus­füh­run­gen der hoff­nungs­los ver­al­te­ten städ­ti­schen Stell­platz­sat­zung bie­ten kei­ne hin­rei­chen­de Grund­la­ge für eine zeit­ge­mä­ße Vorgabe.

Wie gering das Fahr­rad im Bebau­ungs­plan­ent­wurf geach­tet wird, zeigt schon die For­mu­lie­rung: „Durch die Aus­wei­sung eines öffent­li­chen Fuß- und Rad­wegs nörd­lich des Son­sti­gen Son­der­ge­biets für das Stu­den­ten­wohn­heim, wird die fuß­läu­fi­ge Anbin­dung an die Gun­dels­hei­mer Stra­ße ver­bes­sert.“ Das Fahr­rad spielt nicht ein­mal eine Rol­le, wenn ein für die­ses Ver­kehrs­mit­tel vor­ge­se­he­ner Son­der­weg ange­spro­chen ist. Für die zu erwar­ten­de Wege­qua­li­tät läßt das nichts Gutes hoffen.

Ener­gie und Wasser:

Die Aus­sa­gen zum Umgang mit Regen­was­ser lie­gen auf nied­rig­stem Niveau und ent­spre­chen kaum mehr als den gesetz­li­chen Min­dest­be­stim­mun­gen. Die Emp­feh­lung, auf­ge­fan­ge­nen Nie­der­schlag als Brauch­was­ser zu nut­zen, könn­te unver­bind­li­cher nicht for­mu­liert sein. Gewin­nung und Nut­zung rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie sind nicht ein­mal erwähnt, Nach­bes­se­run­gen unabdingbar.

Fazit:

Obgleich zen­trums­nah gele­gen, obgleich geplan­ter Neu­bau, fehlt von inno­va­ti­ven Ansät­zen jede Spur. Bam­berg läuft (nicht erst jetzt) Gefahr, den Anschluß an zeit­ge­mä­ße Ent­wick­lun­gen zu ver­schla­fen. Eine Über­ar­bei­tung der Pla­nung unter Berück­sich­ti­gung vor­ste­hen­der Aus­füh­run­gen ist unausweichlich.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig