IHK prä­sen­tiert 6‑Punk­te-Pro­gramm zum Breitbandausbau

„Wir müs­sen die Schock­star­re überwinden!“

„Jeder will, kaum einer kann.“ Mit die­sen Wor­ten fasst Heri­bert Trunk, Prä­si­dent der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth die aktu­el­le Situa­ti­on beim Breit­band­aus­bau zusam­men. „Für die Unter­neh­men in Ober­fran­ken sind schnel­le Inter­net­ver­bin­dun­gen exi­sten­ti­ell. Wir kön­nen uns kei­ne wei­te­re Ver­zö­ge­rung lei­sten.“ Um den Breit­band­aus­bau gezielt vor­an­zu­trei­ben, hat die IHK des­halb kon­kre­te Hand­lungs­vor­schlä­ge erar­bei­tet. „Wir müs­sen die Schock­star­re überwinden!“

„Die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men in Ober­fran­ken hängt vom Zugang zum schnel­lem Inter­net ab, egal ob Welt­markt­füh­rer oder klei­ner Dienst­lei­ster“, so der IHK-Prä­si­dent. „Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung muss die Breit­ban­der­schlie­ßung als Infra­struk­tur­auf­ga­be des Staa­tes aner­ken­nen. So wie im 19. Jahr­hun­dert die Eisen­bahn Aus­lö­ser für Wachs­tum und Inno­va­ti­on war, sind es heu­te die Breit­band­au­to­bah­nen“, so Trunk. „Nur so bleibt Bay­ern an der Spitze!“

Das För­der­mit­tel­pro­gramm des Frei­staa­tes Bay­ern sei zwar ein wich­ti­ges Signal gewe­sen, jedoch in der Pra­xis kaum anwend­bar. „Zu kom­plex“, so Trunk „Gera­de für klei­ne Flä­chen­ge­mein­den.“ Geplant sind eine ver­ein­fach­te För­de­rung, mehr Mit­tel und ein ver­bes­ser­tes Bera­tungs­an­ge­bot durch Breit­band­ma­na­ger. Den­noch sei­en auch in der Gesetz­ge­bung und der Bund-Län­der-Regu­lie­rung wei­te­re Anpas­sun­gen nötig.

„Durch eine Sen­si­bi­li­sie­rung der Betrof­fe­nen und die Nut­zung von Syn­er­gie­ef­fek­ten wäre viel erreicht“, so Tho­mas Zapf, bei der IHK für Ober­fran­ken Ansprech­part­ner für das The­ma Breit­band. In sechs kon­kre­ten Vor­schlä­gen zeigt die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth die dafür dring­lich­sten Hand­lungs­strän­ge auf.

Beschleu­ni­gung des Breit­band­aus­baus in Bay­ern: Sechs kon­kre­te Vorschläge

  1. Bei jeder Pla­nungs­maß­nah­me müs­sen Syn­er­gie­ef­fek­te von vorn­her­ein mit­be­dacht wer­den. Durch die Nut­zung von Syn­er­gien mit Bau­maß­nah­men wie etwa dem Autobahn‑, Schienen‑, oder Ver­sor­gungs­netz­aus­bau, las­sen sich bis zu 50 Pro­zent Kosten ein­spa­ren. So kön­nen Net­ze gebaut wer­den, die sonst nicht wirt­schaft­lich wären.
  2. Bezirks­re­gie­rung, Ver­wal­tungs­be­hör­den und Kom­mu­nen müs­sen für das The­ma „Koope­ra­ti­on“ sen­si­bi­li­siert wer­den und Kom­pe­ten­zen auf­bau­en. Ent­schei­dungs­trä­ger aus unter­schied­li­chen Berei­chen müs­sen mit­ein­an­der in Kon­takt tre­ten und zu einer gemein­sa­men Gesprächs­ba­sis fin­den. Erst dadurch kön­nen Gemein­schafts­pro­jek­te initi­iert und ver­schie­de­ne Nut­zer- und Inter­es­sens­grup­pen mit­ein­an­der agie­ren. Regio­na­le Car­ri­er und Stadt­wer­ke, Ver- und Ent­sor­ger müs­sen von Anfang an in regio­na­le Pla­nungs­pro­zes­se ein­ge­bun­den werden.
  3. Der Gesetz­ge­ber muss Instru­men­te und Rechts­vor­schrif­ten zur Dere­gu­lie­rung schaf­fen, um die Syn­er­gien zwi­schen Energie‑, Ver­kehrs- und Breit­band­netz­aus­bau voll aus­schöp­fen zu kön­nen. Die Bun­des­netz­agen­tur ver­hin­dert mit ihrer Regu­lie­rungs­pra­xis die Hebung von Syn­er­gien. So könn­ten bei­spiels­wei­se Durch­lei­tungs­ent­gel­te der Ener­gie­ver­sor­ger beim Anset­zen der Netz­bau­ko­sten redu­ziert wer­den, wenn gleich­zei­tig Leer­roh­re für Glas­fa­ser mit­ver­legt wür­den. Offe­ne Rechts­fra­gen müs­sen hier drin­gend geklärt und die Schaf­fung von Syn­er­gie­an­rei­zen zum über­ge­ord­ne­ten Leit­ziel aus­ge­ru­fen wer­den. Koope­ra­tio­nen müs­sen wirt­schaft­lich reiz­voll sein. Dazu gilt es, Anrei­ze zu schaf­fen. Über eine Ver­schär­fung der Koope­ra­ti­ons­pflich­ten auf EU-Ebe­ne gilt es nach­zu­den­ken. Die Mit­be­nut­zung von Bestands­an­la­gen regio­na­ler und über­re­gio­na­ler Ver­sor­ger und Infra­struk­tur­be­sit­zer sowie bun­des- und lan­des­ei­ge­ner Net­ze muss gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und gere­gelt werden.
  4. Der Breit­band­at­las muss zum Doku­men­ta­ti­ons- und Infor­ma­ti­ons­me­di­um wer­den. Die Doku­men­ta­ti­on des Maß­nah­men-Sta­tus Quo, inklu­si­ve der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter muss zwin­gend vor­ge­schrie­ben wer­den. Daten aus dem Infra­struk­tur­at­las (ISA), die­sen gilt es eben­falls zu moder­ni­sie­ren, inklu­si­ve der Doku­men­ta­ti­on von Leer­rohr­ka­pa­zi­tä­ten und aller Bun­des­ei­sen­bahn­tras­sen, müs­sen ein­flie­ßen. Die Eta­blie­rung eines län­der­über­grei­fend ein­heit­li­chen Stan­dards für Geo­in­for­ma­ti­ons­sy­ste­me (GIS) ist not­wen­dig. Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men müs­sen früh­zei­tig Kennt­nis über Bau­maß­nah­men und Aus­bau­pro­jek­te von Bun­des­ver­kehrs­we­gen und Bahn erlan­gen, um hin­rei­chen­de Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zu wah­ren. Dazu gilt es, ein Pla­nungs­werk­zeug und Tool für das Leer­rohr­ma­nage­ment, ggf. in den Breit­band­at­las oder den Infra­struk­tur­at­las (ISA) zu etablieren.
  5. Mit­ver­le­gungs­mög­lich­keit in Lei­tungs­ein­rich­tun­gen an Land­stra­ßen muss in das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz auf­ge­nom­men wer­den. § 77c TKG greift zu kurz – hier gilt es, die Regu­lie­rung zu erwei­tern. Die Mit­nut­zung der Tei­le von Bun­des­fern­stra­ßen, Bun­des­was­ser­stra­ßen sowie Eisen­bahn­in­fra­struk­tur durch Betrei­ber öffent­li­cher Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze muss aus­ge­wei­tet und auch Land­stra­ßen müs­sen mit in die Regu­lie­rung auf­ge­nom­men wer­den. Die Gestal­tung des Geneh­mi­gungs­pro­zes­ses nach §77c TKG muss län­der­über­grei­fend gere­gelt und ent­bü­ro­kra­ti­siert werden.
  6. Der Aus­bau des Back­Bone-Net­zes in Fran­ken muss for­ciert wer­den. Durch eine flä­chen­haf­te Que­erer­schlie­ßung mit zwei zu schaf­fen­den Back­Bone-Haupt­ach­sen ent­lang der BAB A70 und A73 sowie der A72 und A93 könn­ten wesent­lich ein­fa­cher und kosten­gün­sti­ger stark unter­ver­sorg­te Gebie­te erreicht wer­den. Zudem muss Back­Bone-Aus­bau als eigen­stän­di­ger Punkt staat­lich geför­dert werden.