„Fall Peg­gy“: Licht­bild­über­prü­fung abgeschlossen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Die Bewer­tung eines der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth über­mit­tel­ten Licht­bil­des ist jetzt abge­schlos­sen. Bei dem auf dem Foto abge­bil­de­ten Mäd­chen han­delt es sich zwei­fels­frei nicht um Peg­gy Knobloch.

Die Ermitt­lungs­be­hör­den erhiel­ten Ende 2013 das Bild, auf dem ein nack­tes Mäd­chen zu erken­nen ist. Eine erste Bewer­tung ergab aller­dings kei­ne Über­ein­stim­mung mit der seit Mai 2001 ver­schwun­de­nen Peg­gy Knob­loch. Mit einer abschlie­ßen­den Bewer­tung und Prü­fung beauf­trag­ten die hie­si­gen Ermitt­ler das Lan­des- und das Bundeskriminalamt.

Zwi­schen­zeit­lich hat sich her­aus­ge­stellt, dass das über­mit­tel­te Foto im Zuge einer Bild­ver­gleichs­samm­lung beim Bun­des­kri­mi­nal­amt einer kin­der­por­no­gra­fi­schen Serie zuge­ord­net wer­den konn­te. Das abge­bil­de­te Mäd­chen war in die­sem bereits abge­schlos­se­nen Ver­fah­ren iden­ti­fi­ziert wor­den. Es han­delt sich nicht um Peg­gy Knobloch.