Raub­über­fall auf 22-Jäh­ri­gen war vorgetäuscht

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Der Über­fall auf einen 22-jäh­ri­gen Mann aus dem Bay­reu­ther Land­kreis, bei dem zwei eng­lisch­spre­chen­de Unbe­kann­te, am 18. Janu­ar 2014, in der Dros­sen­fel­der Stra­ße mit Gewalt an das Mobil­te­le­fon und die Bril­le des jun­gen Man­nes gelangt sein sol­len, ist nur vor­ge­täuscht wor­den. Der Geschä­dig­te räum­te mitt­ler­wei­le eine „Aus­schmückung“ des eigent­li­chen Vor­falls ein.

Mit leich­ten Ver­let­zun­gen im Gesicht und ohne sein Mobil­te­le­fon und sei­ne Bril­le tauch­te der 22-Jäh­ri­ge am ver­gan­ge­nen Sams­tag in einer Tank­stel­le in der Kulm­ba­cher Stra­ße auf. Gegen­über der Poli­zei gab der jun­ge Mann wenig spä­ter an, dass er von zwei etwa 25 Jah­re alten Unbe­kann­ten mit kräf­ti­ger Figur und dunk­ler Haut­far­be über­fal­len wor­den sei. Die­se hät­ten ihn auf dem Nach­hau­se­weg von einem Nacht­lo­kal ange­spro­chen und unver­mit­telt ins Gesicht geschlagen.

Im Zuge der lau­fen­den Ermitt­lun­gen, gab der 22-Jäh­ri­ge am Don­ners­tag erst­mals zu, dass es am ver­gan­ge­nen Sams­tag offen­sicht­lich kei­nen Raub­über­fall gege­ben hat. Es kam in den frü­hen Mor­gen­stun­den zu einer tät­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung in deren Ver­lauf er die leich­ten Ver­let­zun­gen erlitt. Die von ihm benann­ten, unbe­kann­ten 25-Jäh­ri­gen hat es aller­dings nicht gege­ben. Nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand dürf­te der Kon­tra­hent dem Ver­letz­ten nament­lich bekannt sein. Die genau­en Umstän­de zum Tat­ab­lauf müs­sen die wei­te­ren kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Ermitt­lun­gen ergeben.

Auch gegen den 22-Jäh­ri­gen wird nun wegen der vor­ge­täusch­ten Raub­ge­schich­te straf­recht­lich ermit­telt. Das Gesetz sieht in einem sol­chen Fall Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­re oder eine Geld­stra­fe vor.