Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Jakobstra­ße“ in Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt vom 20. Janu­ar bis ein­schließ­lich 21. Febru­ar der Ent­wurf der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung und des Bebau­ungs­plans „Jakobstra­ße“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

An der Jakobstra­ße ist im süd­li­chen Teil­be­reich die Errich­tung einer drei­ge­schos­si­gen Wohn­an­la­ge für Stu­die­ren­de geplant. Die Grund­stücke des nörd­li­chen Teil­be­rei­ches sind bereits mit Wohn­häu­sern bebaut. Ein Grund­stück ist noch unbe­baut und soll­te vor­mals dem Eigen­be­darf des Eigen­tü­mers (Hand­werks­be­trieb) die­nen. Bis­lang erfolg­te noch kei­ne Nut­zung ent­spre­chend den Fest­set­zun­gen des rechts­ver­bind­li­chen Bebau­ungs­plans. Die vor­lie­gen­de Bau­leit­pla­nung sieht die Umwid­mung von einem Misch­ge­biet in ein all­ge­mei­nes Wohn­ge­biet vor.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit. sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll gege­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.