Bay­reuth: Sat­zung für das neue Sanie­rungs­ge­biet „Ham­m­er­statt“ ist in Kraft getreten

Sanierungsgebiet "Hammerstatt"

Sanie­rungs­ge­biet „Ham­m­er­statt“

Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner Dezem­ber-Sit­zung die Fest­le­gung des neu­en Sanie­rungs­ge­bie­tes „Ham­m­er­statt“ beschlos­sen. In der „Ham­m­er­statt“ lie­gen städ­te­bau­li­che Miss­stän­de vor. Hier sol­len durch ent­spre­chen­de Sanie­rungs­maß­nah­men wesent­li­che Ver­bes­se­run­gen und Umge­stal­tun­gen erzielt wer­den. Das ins­ge­samt etwa 67,6 Hekt­ar umfas­sen­de Gebiet wird nun­mehr förm­lich als Sanie­rungs­ge­biet fest­ge­legt. Die hier­für erfor­der­li­che Sat­zung ist inzwi­schen in Kraft getre­ten. Sie wur­de ein­schließ­lich des Zuschnitts des neu­en Sanie­rungs­ge­bie­tes und einer Liste der betrof­fe­nen Grund­stücke im jüng­sten Amts­blatt der Stadt Bay­reuth veröffentlicht.

Das Amts­blatt liegt als kosten­lo­se Druck­ver­si­on beim Bür­ger­dienst im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, aus. Außer­dem kann es unter www​.amts​blatt​.bay​reuth​.de im Inter­net abge­ru­fen wer­den. Für wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te zum neu­en Sanie­rungs­ge­biet „Ham­m­er­statt“ ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes im Neu­en Rat­haus. Luit­pold­platz 13, zur Verfügung.