Stel­lung­nah­me der Neu­en Liste Eber­mann­stadt zum Inter­net­auf­tritt der Stadt Eber­mann­stadt „Bür­ger­ver­samm­lung“

Bezug:
http://www.ebermannstadt.de/verwaltung/buergermeister‑2/buergerversammlungen.html

(Nach einer Beschwer­de der NLE beim ört­li­chen Wahl­lei­ter Bern­hard Lies wur­de obi­ge Sei­te entfernt)

Gemäß Art. 18 der Gemein­de­ord­nung für den Frei­staat Bay­ern kün­digt der Bür­ger­mei­ster der Stadt Eber­mann­stadt auf der offi­zi­el­len Inter­net­sei­te der Stadt die Ter­mi­ne der Bür­ger­ver­samm­lun­gen Febru­ar 2014 an. Hier ist nach all­ge­mei­nen Aus­füh­run­gen zu lesen:

„Im Jahr der Kom­mu­nal­wah­len heißt es nicht „Bür­ger­ver­samm­lung“ son­dern „Bür­ger­ge­sprä­che CSU“.

Es folgt die Liste der für die Orts­tei­le geplan­ten CSU-„Bürgergespräche“.

Die NLE sieht dar­in einen Miss­brauch des Instru­ments „Mit­be­ra­tungs­recht“, einen Ver­stoß gegen den Grund­satz der frei­en Wahl und gegen das Recht auf Chancengleichheit.

Bür­ger­ver­samm­lun­gen wer­den gem. § 18 Gemein­de­ord­nung zur Erör­te­rung gemeind­li­cher Ange­le­gen­hei­ten ein­be­ru­fen. Die Inter­net­sei­te erweckt aber den Anschein, ein CSU-Bür­ger­ge­spräch sei mit einer Bür­ger­ver­samm­lung gleichzusetzen.

Tat­säch­lich ver­sucht ein Amts­trä­ger bzw. eine Behör­de einer Par­tei mit die­ser Ross­täu­sche­rei zu eige­nen Gun­sten auf den Wahl­kampf ein­zu­wir­ken. Hier wird der bür­ger­schaft­li­che Dia­log zur Wahl­be­ein­flus­sung benutzt.

Die NLE ver­wahrt sich dage­gen aufs Ent­schie­den­ste und for­dert die Stadt Eber­mann­stadt auf, die Inter­net­sei­te umge­hend zu ändern.

Die Rede der CSU-Orts­grup­pe von einem „offe­nen und trans­pa­ren­ten Dia­log in unse­rer Stadt“, von einer „akti­ven Infor­ma­ti­ons­po­li­tik unse­ren Bür­gern gegen­über“ ver­liert ein wei­te­res Mal an Glaubwürdigkeit.