Franz Stumpf: Kran­ken­haus­re­form der neu­en Bun­des­re­gie­rung im Visier

Auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung der Bay­ri­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft (BKG) in Mün­chen wur­den die kran­ken­haus­po­li­ti­schen Ele­men­te des Koali­ti­ons­ver­trags und sei­ne Aus­wir­kun­gen auf die baye­ri­schen Kli­ni­ken analysiert.

Ober­bür­ger­mei­ster Franz Stumpf sitzt der BKG vor. Bei der Mit­glie­der­ver­samm­lung am 13.12.2013 for­der­te er, dass die all­ge­mei­ne Kosten­ent­wick­lung der Kran­ken­häu­ser, wie Tarif- und Preis­stei­ge­run­gen, finan­ziert wer­den müs­se. Er erwar­te aber nicht, dass die indi­vi­du­el­len Kosten eines jeden Hau­ses gedeckt wür­den, so Stumpf weiter.

Außer­dem sieht der Koali­ti­ons­ver­trag vor, unter­schied­li­che Zu- und Abschlä­ge für hohe, gute, durch­schnitt­li­che und unter­durch­schnitt­li­che Qua­li­tät ein­zu­füh­ren. Der Vor­sit­zen­de begrüßt die Qua­li­täts­of­fen­si­ve in deut­schen Kran­ken­häu­sern und ist über­zeugt, „dass wir ein akti­ve­res Vor­ge­hen und mehr Trans­pa­renz benö­ti­gen.“ Die Qua­li­täts­si­che­rung dür­fe aber nicht als Deck­man­tel für Preis- und Struk­tur­po­li­tik der Kran­ken­kas­sen miss­braucht wer­den, postu­lier­te der Forch­hei­mer Ober­bür­ger­mei­ster. Eine Ver­gleichs­li­ste müs­se risi­ko­ad­ju­stiert, unver­fälscht und durch eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on erfol­gen, unter­strich Stumpf.

Die BKG ist der Zusam­men­schluss von über 340 Kran­ken­häu­sern in Bay­ern mit ins­ge­samt 75.000 Bet­ten. Rund 2,8 Mil­lio­nen Pati­en­ten wer­den jähr­lich in den baye­ri­schen Kran­ken­häu­sern sta­tio­när behan­delt. Über 160.000 Men­schen der ver­schie­de­nen Beru­fe bezie­hen ihr Ein­kom­men von den in der BKG zusam­men­ge­schlos­se­nen Kran­ken­häu­sern. Die Baye­ri­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft ist als Mit­glied in der Deut­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft ver­tre­ten, die einen wich­ti­gen Wei­chen­stel­ler für poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen auf natio­na­ler Ebe­ne dar­stellt. Somit erfährt Forch­heim aus erster Hand, wenn sich Ände­run­gen im Gesund­heits­we­sen anbah­nen, die das Kli­ni­kum betref­fen könnten.