Land­rats­amt Forch­heim stellt auf sepa um – Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten nötig

Der Land­kreis Forch­heim wird zum 01.02.2014 auf den neu­en Zah­lungs­ver­kehr umstellen.Dafür muss die Kreis­kas­se des Land­rats­am­tes Forch­heim im Vor­feld zahl­rei­che Arbei­ten durch­ge­führ­ren. Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses, die am Land­rats­amt Forch­heim eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erteilt haben, wer­den des­halb in den näch­sten Tagen eine sog. Umdeu­tungs­er­klä­rung erhal­ten. Dar­in sind alle Infor­ma­tio­nen auf­ge­führt, die Ihren zukünf­ti­gen Zah­lungs­ver­kehr mit dem Land­rats­amt betreffen.

Die­ses Vor­ge­hen ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Wir bit­ten alle unse­re Kun­den um Ver­ständ­nis und Mitarbeit.

Mit SEPA ent­steht ein euro­päi­scher Zah­lungs­ver­kehrs­raum, in dem nicht mehr zwi­schen grenz­über­schrei­ten­den und natio­na­len Euro-Zah­lun­gen unter­schie­den wird. Grenz­über­schrei­ten­de Euro-Zah­lun­gen sol­len genau­so sicher, effi­zi­ent und kosten­gün­stig abge­wickelt wer­den wie natio­na­le Euro-Zah­lun­gen. Eine not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung für SEPA ist ein ein­heit­li­cher Rechts­rah­men. Das euro­päi­sche Par­la­ment und der EU-Mini­ster­rat haben dazu die Ver­ord­nung (EU) Nr. 260/2012 vom 14.03.2012 zur Fest­le­gung der tech­ni­schen Vor­schrif­ten und der Geschäfts­an­for­de­run­gen für Über­wei­sun­gen und Last­schrif­ten in Euro beschlos­sen. Die EU-Ver­ord­nung gilt direkt in allen Mit­glied­staa­ten und sieht ein recht­lich ver­bind­li­ches End­da­tum vor, so dass das natio­na­le Über­wei­sungs- und Last­schrift­ver­fah­ren spä­te­stens am 01.02.2014 enden wird.

Die künf­ti­gen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­merk­ma­le sind dann IBAN und BIC.

Für wei­te­re Infor­ma­ti­on bezüg­lich des Zah­lungs­ver­kehrs mit dem Land­rats­amt Forch­heim kön­nen Sie sich auch unter der Tele­fon­num­mer 09191/86–1210 informieren.