OLG Bam­berg bestä­tigt Haft­be­fehl gegen ehe­ma­li­gen Oberbürgermeister

Der 1. Straf­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Bam­berg hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tage die wei­te­re Beschwer­de des frü­he­ren Ober­bür­ger­mei­sters von Bad Kis­sin­gen gegen den Beschluss des Land­ge­richts Würz­burg vom 23.09.2013 ver­wor­fen. Das Land­ge­richt Würz­burg hat­te sei­ner­seits die gegen den Haft­be­fehl des Amts­ge­richts Würz­burg vom 30.06.2013 gerich­te­te Beschwer­de des Beschul­dig­ten als unbe­grün­det ver­wor­fen. Damit bleibt der Beschul­dig­te wei­ter in Untersuchungshaft.

Aus Sicht des OLG Bam­berg besteht beim Beschul­dig­ten sowohl ein drin­gen­der Tat­ver­dacht bezüg­lich der Tat­vor­wür­fe Vor­teils­an­nah­me und Steu­er­hin­ter­zie­hung als auch fort­be­stehen-de Flucht­ge­fahr, wes­halb der gegen ihn erlas­se­ne Haft­be­fehl auf­recht­zu­er­hal­ten war.