Leser­brief: Wer ver­ant­wor­tet die Gefährdung?

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Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke, sehr geehr­te Damen und Herren!

Vor rund vier Wochen hat­te ich eine Anfra­ge an Sie gerich­tet. Hin­ter­grund ist die im Mai des Jah­res ange­ord­ne­te Benut­zungs­pflicht auf dem stadt­ein­wärts füh­ren­den Rad­weg in der Zoll­ner­un­ter­füh­rung zwi­schen Bren­ner- und Ludwigstraße.

Die Anord­nung benut­zungs­pflich­ti­ger Rad­we­ge darf nur aus­nahms­wei­se erfol­gen – so die höchst­in­stanz­lich bestä­tig­te Rechts­la­ge. Daher dürf­te es der Stadt­ver­wal­tung kei­ne Schwie­rig­kei­ten berei­ten, die schwer­wie­gen­den Beweg­grün­de einer bereits vor meh­re­ren Mona­ten erfolg­ten Maß­nah­me dar­zu­stel­len und zu erläu­tern. Es erstaunt schon, wenn nach meh­re­ren Wochen noch kei­ne Reak­ti­on erfolgt ist.

Mei­ne kon­kre­ten Fra­gen, die ich mit Aus­zü­gen aus Rechts­grund­la­gen und ein­schlä­gi­gen Gerichts­ur­tei­len sowie Schil­de­rung der ört­li­chen Situa­ti­on erläu­tert hat­te, lauteten:

Wel­che das all­ge­mei­ne Risi­ko erheb­lich über­stei­gen­de Gefah­ren­la­ge wird durch die­se Anord­nung besei­tigt bzw. zumin­dest deut­lich entschärft?

Wie recht­fer­tigt die Stadt Bam­berg ange­sichts der ein­schlä­gi­gen Recht­spre­chung die kei­nes­wegs nur gering­fü­gi­ge Abwei­chung gegen­über den recht­lich ver­bind­li­chen bau­tech­ni­schen Vorgaben?

Wer ver­ant­wor­tet die erhöh­te Gefähr­dung, der rad­fah­ren­de Men­schen auf Grund der in der Zoll­ner­un­ter­füh­rung ange­ord­ne­ten Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht aus­ge­setzt werden?

Ich darf Sie daher bit­ten, mir die Ant­wor­ten auf die gestell­ten Fra­gen unter Berück­sich­ti­gung der genann­ten Erläu­te­run­gen kurz­fri­stig zukom­men zu las­sen. Das in der Ver­fas­sung des Frei­staats Bay­ern nie­der­ge­leg­te Recht, sich an die jeweils zustän­di­ge Behör­de zu wen­den, darf nicht dadurch aus­ge­höhlt wer­den, daß die Behör­de ein­fach abtaucht. Zudem wirft es ein schlech­tes Bild auf die Bam­ber­ger Ver­ant­wort­li­chen, wenn sie wie­der und wie­der durch die Kom­mu­nal­auf­sicht auf pflicht­ge­mä­ßes Ver­hal­ten hin­ge­wie­sen wer­den müssen.

Der Voll­stän­dig­keit hal­ber: Da ich den genann­ten Strecken­ab­schnitt des öfte­ren befah­re, bin ich auch per­sön­lich von der frag­wür­di­gen Anord­nung betroffen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8