Stadt Bay­reuth weist auf die Rei­ni­gungs­pflicht der Anlie­ger hin

Geh­weg­rei­ni­gung im Herbst

Jedes Jahr beginnt von Neu­em der Kampf mit dem Laub. So schön der Anblick der bun­ten Blät­ter an den Bäu­men auch ist, so gefähr­lich wer­den die­se nach dem Her­ab­fal­len für Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Auto­fah­rer. Denn das abge­fal­le­ne Laub ver­ur­sacht ins­be­son­de­re bei Näs­se und Regen gro­ße Rutsch­ge­fahr auf Geh­we­gen und Fahrbahnen.

Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ver­ord­nung der Stadt Bay­reuth ver­pflich­tet die Anlie­ger von Geh­we­gen, die­se nicht nur im Win­ter zu räu­men und zu streu­en, son­dern auch im rest­li­chen Jah­res­lauf, also vor allem auch im Herbst, von Blät­tern und Bewuchs frei­zu­hal­ten. Ein Unter­las­sen der Rei­ni­gungs­pflicht kann den jewei­li­gen Anlie­ger teu­er zu ste­hen kom­men. Er haf­tet für Unfäl­le, die sich auf­grund der Geh­weg­ver­schmut­zung ereig­nen. Wer also Ärger und Streit schon im Vor­feld ver­mei­den will, soll­te an sei­ne Rei­ni­gungs­pflicht denken.

Ver­ant­wort­lich für die Besei­ti­gung der Ver­schmut­zung ist der Anlie­ger des Geh­we­ges bezie­hungs­wei­se der Eigen­tü­mer, auf des­sen Grund­stück das Laub liegt. Falsch ist dage­gen die weit ver­brei­te­te Annah­me, dass der Eigen­tü­mer des Bau­mes, von dem das Laub stammt, zur Rei­ni­gung ver­pflich­tet ist.

Neben der Eigen­kom­po­stie­rung kann das Laub in der Bio­müll­ton­ne ent­sorgt wer­den. Men­gen bis zu 0,5 Kubik­me­ter kön­nen kosten­los in den Recy­cling­hof des Stadt­bau­ho­fes gebracht wer­den. Zudem ste­hen die Kom­po­stier­an­la­gen am Buch­stein und am Bind­la­cher Berg zur Ver­fü­gung. Dort kann ein­mal pro Monat bis zu einem Kubik­me­ter locker geschich­te­tes Mate­ri­al abge­ge­ben werden.

Im Sep­tem­ber und Okto­ber fin­den Gar­ten­ab­fall­samm­lun­gen an ver­schie­de­nen Stand­or­ten in Bay­reuth statt. Dort kön­nen kom­po­stier­ba­re Gar­ten­ab­fäl­le bis zu zwei Kubik­me­ter abge­ge­ben wer­den. Die genau­en Zei­ten und Stand­or­te kön­nen der Abfall­fi­bel 2013 ent­nom­men wer­den. Sie ste­hen außer­dem auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de zum Down­load zur Verfügung.

Ver­bo­ten ist es, Laub auf die Fahr­bah­nen, in den Stra­ßen­gra­ben oder die Ent­wäs­se­rungs­rin­ne zu kehren.