Forch­hei­mer CSU-Stadt­rats­frak­ti­on will mög­lichst nied­ri­ge Friedhofsgebühren

Im Rah­men des Hand­lungs­spiel­raums mög­lichst nied­ri­ge Fried­hofs­ge­büh­ren aber auch Ein­hal­tung admi­ni­stra­ti­ver Vor­schrif­ten sind die Zie­le der CSU-Stadtratsfraktion

Im Mit­tel­punkt der jüng­sten Frak­ti­ons­vor­stands­sit­zung stan­den die Gebüh­ren für die Benut­zung von Grä­bern auf den städ­ti­schen Fried­hö­fen. Hier­zu wur­de sei­tens Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Udo Schön­fel­der neben OB Franz Stumpf auch Rei­mund Kup­fer als Initia­tor der Inter­es­sen­ge­mein­schaft hin­zu­ge­zo­gen. Im Vor­feld gab es unter­schied­li­che Posi­tio­nie­run­gen sei­tens der Inter­es­sen­ge­mein­schaft einer­seits und der Stadt, die eine Berech­nung des Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des zugrun­de geleg­te und noch­mals über­prü­fen lies. Im Wesent­li­chen gab es unter­schied­li­che Sicht­wei­sen hin­sicht­lich der ein­be­zo­ge­nen Gesamt­ko­sten, der Kosten­auf­tei­lun­gen, der Ver­wen­dung von Plan- oder Ist-Zah­len bzw. der Kosten­rech­nung und den Lie­ge­zei­ten. Von beson­de­rer Bedeu­tung sei­nen leer­ste­hen­de Flä­chen und die zugrun­de­lie­gen­de Höhe des kal­ku­la­to­ri­schen Zins­sat­zes. Als beson­de­res Pro­blem wur­de the­ma­ti­siert, dass bei wei­te­rem Rück­gang von Grab­stät­ten-Nut­zun­gen die ver­blei­ben­den Fix­ko­sten von weni­ger wer­den­den Grab­stel­len-Nut­zer getra­gen wer­den müss­ten, was zu einer Kosten­er­hö­hung füh­ren wür­de. Dem gel­te es gegenzusteuern.

Nach aus­führ­li­chen Erör­te­run­gen wur­de fol­gen­des festgestellt:

Der Sach­ver­halt sol­le sach­lich wei­ter­ent­wickelt wer­den, mit dem Ziel, einen Kon­sens zu errei­chen. Hier­zu wur­den die Berech­nungs­grund­la­gen sei­tens Stadt und Inter­es­sen­ge­mein­schaft ausgetauscht.

Im Rah­men tat­säch­lich vor­han­de­ner Ermes­senspiel­räu­me will man die Benut­zungs­ge­büh­ren für Grä­ber soweit mög­lich gün­sti­ger gestal­ten. Wobei das Kosten­deckungs­prin­zip gel­ten müs­se. Dies bedeu­tet im Wesent­li­chen, dass auf Grund­la­ge zu beach­ten­der gesetz­li­cher und admi­ni­stra­ti­ver Vor­schrif­ten Kosten aus dem Fried­hofs­be­trieb sei­tens der Nut­zer und nicht von der All­ge­mein­heit zu tra­gen sei­en. Aber vor­han­de­nen Hand­lungs­spiel­raum wol­le man eben nutzen.

Inwie­weit es inner­halb der städ­ti­schen Fried­hö­fe zu unter­schied­li­chen Gebüh­ren­mo­del­len kom­men kön­ne, ist der­zeit nicht end­gül­tig zu beur­tei­len, hier müs­sen geo­lo­gi­sche Gut­ach­ten zura­te gezo­gen werden.