Land­kreis Forch­heim: Gut­schein-Akti­on für Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tun­gen startet

Bereits seit län­ge­rer Zeit bezu­schusst das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le umfang­rei­che Ener­gie­be­ra­tun­gen für Gebäu­de, die vor 31.12.1994 gebaut wur­den. So gibt es z. B. für Vor-Ort-Bera­tun­gen in Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern einen Zuschuss von bis zu 400 Euro, für Wohn­häu­ser mit min­de­stens drei Wohn­ein­hei­ten sogar bis zu 500 Euro. Bei einer Strom­be­ra­tung erhöht sich die För­de­rung um wei­te­re 50 Euro und ther­mo­gra­phi­sche Unter­su­chun­gen wer­den als Teil der Vor-Ort-Bera­tung mit bis zu 100 Euro zusätz­lich gefördert.

Zusätz­li­che Gut­schei­ne über 250 Euro 

Seit 03. Sep­tem­ber 2013 stellt das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) nun neben dem bereits lau­fen­den Vor-Ort-Bera­tungs­pro­gramm zusätz­lich 1000 Gut­schei­ne in Höhe von je 250 Euro für Ener­gie­be­ra­tun­gen in Wohn­ge­bäu­den zur Verfügung.

Der Gut­schein rich­tet sich an die Emp­fän­ger einer Ener­gie­be­ra­tung, d. h. vor­ran­gig an Eigen­tü­mer von Wohn­ge­bäu­den und kann von die­sen über die Inter­net­sei­te des BAFA unter www​.bafa​.de elek­tro­nisch abge­ru­fen werden.

Der Gut­schein kann für eine umfas­sen­de Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung durch einen qua­li­fi­zier­ten Ener­gie­ex­per­ten genutzt wer­den. Das funk­tio­niert so:

  1. Über die Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten­li­ste unter www​.ener​gie​-effi​zi​enz​-exper​ten​.de fin­den Sie qua­li­fi­zier­te Ener­gie­be­ra­ter in der nähe­ren Umgebung.
  2. Der beauf­trag­te Ener­gie­be­ra­ter muss dann spä­te­stens bis zum 31.12.2013 den Zuschuss für die Vor-Ort-Bera­tung beim BAFA beantragen.
  3. Beim Bera­tungs­ter­min hän­digt der Bera­tungs­emp­fän­ger dem Ener­gie­be­ra­ter den Gut­schein aus.
  4. Der Gut­schein­be­trag von 250 Euro wird auf das Kon­to des Bera­tungs­emp­fän­gers über­wie­sen, sobald der Ener­gie­be­ra­ter nach der Vor-Ort-Bera­tung die Unter­la­gen über den Ver­wen­dungs­nach­weis (Bera­tungs­be­richt, Rech­nung, Ver­wen­dungs­nach­wei­ser­klä­rung) und den Gut­schein beim BAFA ein­ge­reicht hat.

Der Gut­schein min­dert somit für den Haus­ei­gen­tü­mer die Kosten der Ener­gie­be­ra­tung und gilt zusätz­lich zur o. g. BAFA-För­de­rung für eine Vor-Ort-Bera­tung, die direkt an den Ener­gie­be­ra­ter aus­be­zahlt wird.

Mit dem Gut­schein ist eine Befra­gungs­ak­ti­on ver­bun­den, die zur wei­te­ren Opti­mie­rung des För­der­pro­gramms durch­ge­führt wird.

Der Gut­schein gilt für Vor-Ort-Bera­tun­gen, für die ab dem 03.09.2013 bis spä­te­stens zum 31.12.2013 ein Antrag auf Bezu­schus­sung einer Vor-Ort-Bera­tung durch einen Ener­gie­be­ra­ter beim BAFA gestellt wird.

Infor­ma­tio­nen zu Fördermöglichkeiten

Für Fra­gen zu die­sem oder wei­te­ren För­der­pro­gram­men, die ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men oder die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien betref­fen, sowie für Aus­künf­te zum Strom- und Ener­gie­spa­ren, steht das Büro Ener­gie und Kli­ma des Land­rats­am­tes Forch­heim ger­ne zur Ver­fü­gung, Tel. 09191 / 86–1025.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf der Home­page des Land­rats­am­tes beim Bereich „Ener­gie und Kli­ma“ unter www​.lra​-fo​.de und unter www​.bafa​.de.