Forch­heim hat Anspruch auf nach­träg­li­chen Lärmschutz

„Wir begrü­ßen die geplan­ten Bau­maß­nah­men zur Lärm­re­du­zie­rung ent­lang der Bun­des­au­to­bahn A73 und hof­fen auf eine Stei­ge­rung der Wohn­qua­li­tät in den betrof­fe­nen Gebie­ten. Dank der Lärm­schutz­maß­nah­men kön­nen Forch­heim, Burk und Bucken­ho­fen noch näher zusam­men­wach­sen“ kom­men­tiert Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf die Plan­fest­stel­lungs­un­ter­la­gen der Regie­rung von Ober­fran­ken. Durch eine Fehl­pro­gno­se zur Ver­kehrs­ent­wick­lung aus dem Jahr 1975 hat die Stadt Forch­heim einen Anspruch auf nach­träg­li­chen Lärmschutz.

Die geplan­ten Schutz­maß­nah­men erstrecken sich ent­lang der A73 im Bereich zwi­schen der Anschluss­stel­le Forch­heim-Nord und nörd­lich der Anschluss­stel­le Forch­heim-Süd. Sie betref­fen die auf der Ost­sei­te der Bun­des­au­to­bahn lie­gen­den Forch­hei­mer Stadt­tei­le sowie die Stadt­tei­le Burk und Bucken­ho­fen auf der West­sei­te. Auf einer Län­ge von 3532 m (Ost­sei­te) und 1720 m (West­sei­te) wer­den Lärm­schutz­wän­de erstellt, bezie­hungs­wei­se vor­han­de­ne Wäl­le auf eine maxi­ma­le Höhe von 8,50 m erhöht. Außer­dem wird in bei­den Fahrt­rich­tun­gen auf einer Län­ge von min­de­stens 2,3 km „Flü­ster­asphalt“, ein lärm­min­dern­der Fahr­bahn­be­lag, auf­ge­tra­gen. Vom 23. Sep­tem­ber bis zum 22. Okto­ber 2013 lie­gen die Pla­nungs­un­ter­la­gen im Bau­amt aus. Der Bau beginnt, wenn das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren abge­schlos­sen ist und Haus­halts­mit­tel bereit­ge­stellt wurden.