Leser­brief: „in Selbst­ge­fäl­lig­keit ruhen“

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Sehr geehr­ter Herr Mini­ster Dr. Spänle!

Das Schrei­ben Ihres Mini­ste­ri­ums vom 28. August, wel­ches mir via eMail am 3. Sep­tem­ber zuge­stellt wur­de (im Kopf wird Herr Dr. Kley genannt, gezeich­net hat Mini­ste­ri­al­rat Butz), muß ich gera­de­zu als Unver­schämt­heit betrachten:

Mei­ne durch die­ses Schrei­ben „beant­wor­te­te“ Beschwer­de ging dahin, daß die Bezirks­re­gie­rung Ober­fran­ken als Auf­sichts­be­hör­de wie schon zuvor das zustän­di­ge Staat­li­che Schul­amt Bam­berg auf kei­nes der von mir vor­ge­brach­ten Argu­men­te ein­ge­gan­gen war. Ich hat­te detail­liert und unter Bezug­nah­me auf meh­re­re fach­li­che Quel­len dar­auf hin­ge­wie­sen: Weder ein Ver­bot noch eine Emp­feh­lung, wel­che Grund­schü­ler vom Schul­weg per Fahr­rad abhal­ten soll, ist gerechtfertigt.

Päd­ago­gi­sche Gesichts­punk­te wie auch der Aspekt der Ver­kehrs­si­cher­heit spre­chen ein­deu­tig gegen die­ses anti­quier­te Ver­hal­ten. Unter ande­rem hat­te ich zitiert: „… dabei ist es wenig hilf­reich und zugleich recht­lich nicht erfor­der­lich, wenn Kin­dern von der Schu­le ver­bo­ten wird, vor der Rad­fahr­prü­fung mit dem Fahr­rad zur Schu­le zu kom­men. Denn bekann­ter­ma­ßen för­dert gera­de eine regel­mä­ßi­ge Fahr­pra­xis die siche­re Beherr­schung des Fahr­ra­des“ (Natio­na­ler Rad­ver­kehrs­plan der Bun­des­re­gie­rung, ver­öf­fent­licht vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Ver­kehr, Bau und Stadtentwicklung).

Daß die bis­lang geüb­te Pra­xis der Ver­kehrs­si­cher­heit nicht för­der­lich ist, belegt die Unfall­ent­wick­lung. Denn gefähr­det sind die Schü­ler gera­de nach bestan­de­ner Rad­fahr­prü­fung. Oft ohne aus­rei­chen­de All­tags­pra­xis punk­tu­ell auf weni­ge aus­ge­wähl­te Fer­tig­kei­ten gete­stet, wäh­nen sie sich fälsch­lich ver­kehrs­tüch­tig. Natür­lich geht es nicht dar­um, alle Grund­schü­ler ohne Abwä­gung des Ein­zel­falls unbe­auf­sich­tigt in den Ver­kehr zu schicken. Doch die dies­be­züg­li­chen Ein­zel­hei­ten hat­te ich aus­führ­lich dargelegt.

Sowohl das Schul­amt als auch die Auf­sichts­be­hör­de hat­ten die­se Argu­men­ta­ti­on in Gän­ze igno­riert und ledig­lich mit­ge­teilt, aus – von mir ja gera­de wider­leg­ten – Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit sei die Emp­feh­lung wei­ter­hin ange­ra­ten. Genau die­se igno­ran­te Wei­ge­rung, auf den Sach­ver­halt ein­zu­ge­hen, hat­te ich Ihnen gegen­über beklagt.

Wie reagiert Ihr Mini­ste­ri­um – in Ihrem Namen? Mit der den Bür­ger ver­ach­ten­den Selbst­ge­fäl­lig­keit „besteht sei­tens des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus Ein­ver­ständ­nis“. Die Ant­wort spricht, das sei ange­merkt, dem Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ster, der Ihrer Par­tei ange­hört, die fach­li­che Kom­pe­tenz in die­ser Fra­ge ab. Schließ­lich steht die von mir zitier­te Pas­sa­ge nicht zufäl­lig im Natio­na­len Radverkehrsplan.

„Damit in Zukunft noch mehr Men­schen in Deutsch­land das Fahr­rad nut­zen, müs­sen daher der Bund, die Län­der sowie die Städ­te und Gemein­den an einem Strang zie­hen“, ist auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­ums zu lesen. Lei­der zie­hen das Staat­li­che Schul­amt Bam­berg, die Bezirks­re­gie­rung Ober­fran­ken sowie Ihr Mini­ste­ri­um in die fal­sche Rich­tung. Der Glaub­wür­dig­keit sowie dem Glau­ben an die Zukunfts­fä­hig­keit Ihrer Poli­tik erweist Ihr Haus einen Bären­dienst. Aus der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung ken­ne ich auch anderes.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8
Gaustadt