SPD Land- und Bun­des­tags­kan­di­da­ten dis­ku­tier­ten mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter aus der Regi­on Forchheim

SPD Land­tags­kan­di­dat Rei­ner Bütt­ner und der SPD Bun­des­tags­kan­di­dat Andre­as Schwarz hat­ten Betriebs­rä­te, Per­so­nal­rä­te und Gewerk­schafts­ver­tre­ter zu einer Dis­kus­si­on über die Situa­ti­on von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ein­ge­la­den. Grund­la­ge der Dis­kus­si­on war die Ver­fas­sungs­schutz-Kam­pa­gne des DGB (http://​bay​ern​.dgb​.de/​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​s​c​h​u​t​z​-​k​a​m​p​a​gne). Mit sechs Post­kar­ten-Moti­ven greift der DGB Arti­kel aus der Baye­ri­schen Ver­fas­sung auf und for­dert, die dar­in ent­hal­te­nen sozia­len Rech­te der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu wah­ren und durchzusetzen.

Der Satz: „Die gesam­te wirt­schaft­li­che Tätig­keit dient dem Gemein­wohl, ins­be­son­de­re der Gewähr­lei­stung eines men­schen­wür­di­gen Daseins für alle ..“ steht z.B. in Arti­kel 151. Ist die­ser Satz wich­tig in unse­rer heu­ti­ge glo­ba­li­sier­te und markt­kon­for­men Gesell­schaft? Ja mein­te Rei­ner Bütt­ner, nur müs­sen wir man­chen Mana­ger und Polit­ker wie­der dar­an erin­nern. In Deutsch­land sind die Ein­kom­men aus Unter­neh­mens­ge­win­ne und Ver­mö­gen von 2000 bis 2012 um 50% gestie­gen. Das Arbeit­neh­mer­ent­geld jedoch nur um 23%. Die­se Unter­schied ist auch auf Kosten von Mini­joblern, Leih­ar­bei­tern und Werk­ver­trä­gen erzeugt wor­den. Auch der Zustand, dass auf den Finanz­märk­ten 30-mal mehr Umsatz erzielt wer­den kann als durch rea­les Wirt­schaf­ten ist für unse­re Volks­wirt­schaf­ten nicht trag­bar. Wäh­rend Fir­men nur schwer Kre­di­te bekom­men, wet­ten Invest­ment-Ban­ker steu­er­frei mit Mrd. Euro.

Die immer grö­ßer wer­den­de Zahl von Mini­joblern und schlecht bezahl­ten Men­schen führt zu gro­ßen Pro­ble­men. Jun­ge Men­schen mit Zukunft­äng­sten grün­den kei­ne Fami­li­en und die zu erwar­ten­de Alters­ar­mut wird uns in eini­gen Jah­ren stark bela­sten. Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter bekla­gen die­se pre­kä­ren Arbeits­ver­hält­nis­se jedoch nicht nur im Ein­zel­han­del oder im Gast­ge­wer­be son­dern auch beim öffent­li­chen Arbeit­ge­ber. Im Eber­mann­stadter Kli­ni­kum gibt es z.B. seit Jah­ren eine Ser­vice-Gesell­schaft mit dem Ziel, die Per­so­nal­ko­sten zu sen­ken. Andre­as Schwarz stell­te des­halb auch klar, dass öffent­li­che Ein­rich­tun­gen dazu ver­pflich­tet wer­den müss­ten, den öffent­li­chen Tarif ein zu hal­ten. Auch wäre ein baye­ri­sches Ver­ga­be- und Tarif­treue­ge­setz bei öffent­li­chen Auf­trä­gen wichtig.

Neben der gerech­ten Bezah­lung von Män­nern und beson­ders Frau­en ging es auch um die wach­sen­de gesund­heit­li­che Aus­beu­tung in den Betrie­ben. Streß, Lei­stungs­druck und das Nicht­ein­hal­ten von Geset­zen füh­ren immer mehr zu kör­per­li­chen und see­li­schen Krank­hei­ten. Dies obwohl auch hier die baye­ri­sche Ver­fas­sung im Arti­kel 167 klar stellt: „Aus­beu­tung, die gesund­heit­li­che Schä­den nach sich zieht, ist als Kör­per­ver­let­zung straf­bar.“ Die Betriebs- und Per­so­nal­rä­te kämp­fen in den Betrie­ben für ihre Mit­ar­bei­ter. Bei Betrie­ben ohne Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung haben Arbeit­neh­mer jedoch kei­ne Lob­by, da das Gewer­be­auf­sichts­amt zu sel­ten kon­trol­liert und Arbeit­neh­mer sich oft nicht trau­en ihr Recht gegen ihren Vor­ge­setz­ten ein zu kla­gen. Ver­let­zung des Mut­ter­schut­zes und zu zu kur­ze Ruhe­pha­sen zwi­schen Schich­ten wer­den hingenommen.