Die Poli­zei warnt: Vor­sicht bei Gewinnversprechen

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Immer wie­der lan­den auch in ober­frän­ki­schen Brief­kä­sten Mit­tei­lun­gen über Geld- oder Sach­prei­se, die sich im Nach­hin­ein als getarn­te Ein­la­dun­gen zu einer „Kaf­fee­fahrt“ ent­pup­pen. Spä­te­stens wenn vor­ab Gebüh­ren gefor­dert wer­den, oder statt der Preis­ver­lei­hung eine Ver­kaufs­ver­an­stal­tung statt­fin­det, soll­ten die Alarm­glocken läuten.

Dubio­se „Kaf­fee­fahr­ten“

Die Masche unse­riö­ser Fir­men ähnelt sich. Per Brief oder Tele­fon­an­ruf wird ahnungs­lo­sen Bür­gern der Gewinn eines Rät­sels oder Preis­aus­schrei­bens vor­ge­gau­kelt. Die freu­di­ge Nach­richt ist in der Regel mit einem Ter­min zur Gewinn­über­ga­be ver­bun­den und auch der Trans­port dort­hin mit dem Bus ist meist schon orga­ni­siert. Zu die­sem Zeit­punkt soll­te sich der ver­meint­li­che Gewin­ner fra­gen, ob er über­haupt an dem genann­ten Gewinn­spiel teil­ge­nom­men hat.

Gehen die Ange­spro­che­nen, nicht sel­ten älte­re Men­schen, auf die Ein­la­dung ein, so erwar­tet sie in vie­len Fäl­len eine Ver­kaufs­ver­an­stal­tung. In einer ange­mie­te­ten Loka­li­tät wer­den dann, oft zu über­teu­er­ten Prei­sen, Arti­kel ver­schie­den­ster Art zum Kauf angeboten.

Gebüh­ren vor angeb­li­cher Gewinnauszahlung

Vor­sicht ist auch gebo­ten, wenn Unter­neh­men vor der Aus­zah­lung eines ver­meint­li­chen Preis­gel­des eine Gebühr ver­lan­gen. Hier­bei han­delt es sich im Ver­hält­nis zur angeb­li­chen Gewinn­sum­me um klei­ne bis mitt­le­re Geld­be­trä­ge, die vor­ab über­wie­sen wer­den sol­len. Ist man einem unse­riö­sen Unter­neh­men auf den Leim gegan­gen, so ist das Geld verloren.

Gesun­des Misstrauen

Die Poli­zei rät:

  • Behal­ten Sie trotz einer ver­ständ­li­chen Anfangs­eu­pho­rie bei Gewinn­mit­tei­lun­gen einen kla­ren Kopf und hin­ter­fra­gen Sie den Inhalt der Nachricht.
  • Wer­den Sie vor­sich­tig, wenn in den Unter­la­gen kei­ne detail­lier­ten Anga­ben zu dem Absen­der zu erfah­ren sind, oder der Anru­fer die­se Infor­ma­tio­nen verweigert.
  • Holen Sie via Inter­net, oder bei Ver­brau­cherz­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen, Infor­ma­tio­nen über den Absen­der bzw. Anru­fer ein. Womög­lich haben ande­re Ver­brau­cher bereits Erfah­run­gen gemacht.
  • Über­le­gen Sie sich Vor­aus­zah­lun­gen gut und geben Sie Ihre Bank­da­ten nicht acht­los preis.
  • Sei­en Sie bei der Bezah­lung von gekauf­ten Waren mit Kre­dit- oder EC-Kar­ten auf­merk­sam und beob­ach­ten Sie den Abbu­chungs­vor­gang genau. Ach­ten Sie ins­be­son­de­re dar­auf, dass der im Kar­ten­le­se­ge­rät ein­ge­ge­be­ne Geld­be­trag dem ver­ein­bar­ten Kauf­preis entspricht.
  • Kon­tak­tie­ren Sie Ihre Bank, wenn Sie unschlüs­si­ge Abbu­chun­gen auf Ihrem Kon­to feststellen.

Wei­te­re Hin­wei­se fin­den Sie auch im Inter­net unter fol­gen­den Links:

http://www.polizei-beratung.de/presse/517–auf-kaffeefahrt-finanziellen-schaden-vermeiden.html

http://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​p​r​e​s​s​e​/​7​4​6​-​h​u​r​r​a​-​s​i​e​-​h​a​b​e​n​-​g​e​w​o​n​n​e​n​.​h​tml