Land­tags- und Bezirks­wahl 2013 in Bayreuth

Am 15. Sep­tem­ber sind Bay­reuths Wahl­be­rech­tig­te auf­ge­ru­fen, einen Land­tag und einen neu­en Bezirks­tag zu wäh­len – Zur Abstim­mung ste­hen auch fünf Volksentscheide

m 15. Sep­tem­ber fin­den in Bay­ern Land­tags- und Bezirks­wah­len statt. Außer­dem sind die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Frei­staats auf­ge­ru­fen, über fünf Volks­ent­schei­de abzu­stim­men. Die Wahl­lo­ka­le sind am Wahl­sonn­tag von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Die Stadt Bay­reuth ist in 73 Stimm­be­zir­ke eingeteilt.

In den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die den Stimm­be­rech­tig­ten in die­sen Tagen zuge­hen, sind der jewei­li­ge Stimm­be­zirk und der Abstim­mungs­raum ange­ge­ben, in dem gewählt wer­den kann. Stimm­be­rech­tig­te, die kei­nen Wahl­schein besit­zen, kön­nen nur in dem Wahl­raum des Stimm­be­zirks abstim­men, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis sie ein­ge­tra­gen sind. Zur Stimm­ab­ga­be muss die Wahl­be­nach­rich­ti­gung und ein Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­ge­bracht werden.

Die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler haben jeweils zwei Stim­men für die Land­tags­wahl, zwei Stim­men für die Bezirks­wahl und je eine Stim­me für die fünf Volks­ent­schei­de. Gewählt wird mit amt­li­chen Stimm­zet­teln, die bei Betre­ten des Wahl­raums aus­ge­hän­digt werden.

Im Ein­zel­nen erhal­ten die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler einen klei­nen wei­ßen Stimm­zet­tel zur Land­tags­wahl für die Wahl einer oder eines Stimm­kreis­ab­ge­ord­ne­ten (Erst­stim­me), einen gro­ßen wei­ßen Stimm­zet­tel zur Land­tags­wahl für die Wahl einer oder eines Wahl­kreis­ab­ge­ord­ne­ten (Zweit­stim­me), einen klei­nen blau­en Stimm­zet­tel zur Bezirks­wahl für die Wahl einer Bezirks­rä­tin oder eines Bezirks­rats im Stimm­kreis (Erst­stim­me), einen gro­ßen blau­en Stimm­zet­tel zur Bezirks­wahl für die Wahl einer Bezirks­rä­tin oder eines Bezirks­rats im Wahl­kreis (Zweit­stim­me), sowie einen gel­ben Stimm­zet­tel zu den fünf Volks­ent­schei­den über die vom Land­tag beschlos­se­nen Geset­ze zur Ände­rung der Ver­fas­sung des Frei­staa­tes Bayern.

Auf dem Stimm­zet­tel zu den Volks­ent­schei­den sind die Geset­zes­tex­te mit Erläu­te­run­gen abge­druckt. Die Bekannt­ma­chung der Staats­re­gie­rung zu den Volks­ent­schei­den ent­hält zusätz­lich die Begrün­dun­gen zu den ein­zel­nen Geset­zen, die Auf­fas­sung der Staats­re­gie­rung und das Abstim­mungs­er­geb­nis im Land­tag. Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen die Bekannt­ma­chung im Inter­net unter www​.bay​ern​.de/​v​o​l​k​s​e​n​t​s​c​h​e​ide abru­fen, mit den Brief­wahl­un­ter­la­gen oder geson­dert bei der Gemein­de anfor­dern oder dort ein­se­hen. Sie hängt außer­dem in jedem Abstim­mungs­raum aus.

Stimm­be­rech­tig­te, die einen Wahl­schein haben, kön­nen an den Abstim­mun­gen ent­we­der durch Stimm­ab­ga­be in einem belie­bi­gen Wahl­raum des auf dem Wahl­schein bezeich­ne­ten Stimm­krei­ses oder durch Brief­wahl teil­neh­men. Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen auch online auf www​.bay​reuth​.de bean­tragt werden.

Bei der Brief­wahl müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten dafür sor­gen, dass der Wahl­brief, in dem sich der Wahl­schein und die ver­schlos­se­nen Stimm­zet­tel­um­schlä­ge (mit den jeweils zuge­hö­ri­gen Stimm­zet­teln) befin­den, bei der auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­nen Stel­le spä­te­stens am 15. Sep­tem­ber 2013 bis 18 Uhr eingeht.