Asyl­be­wer­ber bei Fuß­marsch kontrolliert

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Sie­ben Asyl­be­wer­ber, die sich am Diens­tag in einer Fuß­gän­ger­grup­pe auf dem Weg Rich­tung Creu­ßen befan­den, muss­ten nach einer Per­so­nen­kon­trol­le ihren Marsch beenden.

Die Asyl­be­wer­ber befan­den sich in einer rund 30-köp­fi­gen Grup­pe auf einem Fuß­marsch von Bay­reuth nach Creu­ßen. Um straf- und buß­geld­recht­li­che Ver­stö­ße zu über­prü­fen, wur­de die Per­so­nen­grup­pe auf Höhe Ober­kon­ners­reuth durch Poli­zei­be­am­te über­prüft. Dabei stell­ten die Beam­ten bei sie­ben Asyl­be­wer­bern Ver­stö­ße gegen das Asyl­ver­fah­rens­ge­setz fest. Die­se Per­so­nen wur­den nach Abschluss der Über­prü­fung auf­ge­for­dert, ihren zuge­las­se­nen Auf­ent­halts­be­reich wie­der auf­zu­su­chen. Die rest­li­chen Asyl­be­wer­ber, die von zehn wei­te­ren Bür­gern beglei­tet wur­den, konn­ten gegen 17.30 Uhr ihren Fuß­marsch indes fortsetzen.