Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Eber­mann­stadt vom 09.08.2013

Symbolbild Polizei

Unfall­fluch­ten

Golf ange­fah­ren und geflüchtet

Eber­mann­stadt. Auf dem Park­platz eines Super­mark­tes am Kir­chen­platz kam es am Mitt­woch­abend zu einem Ver­kehrs­un­fall. Eine 24-jäh­ri­ge stell­te ihren schwar­zen Golf gegen 18.45 Uhr ab. Als sie gegen 19.05 Uhr zu ihrem Fahr­zeug zurück­kam stell­te sie fest, dass ein bis­lang unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer, ver­mut­lich beim Aus­par­ken, gegen die hin­te­re Stoß­stan­ge gefah­ren war. Obwohl der Ver­ur­sa­cher einen Scha­den in Höhe von etwa 500 Euro ange­rich­tet hat­te, ent­fern­te er sich uner­laubt von der Unfall­stel­le. Wer hat etwas beob­ach­tet? Hin­wei­se bit­te an die PI Eber­mann­stadt, Tel.: 09194/73880.

Ver­kehrs­un­fäl­le

Über­hol­vor­gang endet glimpflich

Wei­lers­bach. Eine 18-jäh­ri­ge Opel-Fah­re­rin fuhr am Don­ners­tag­früh von Wei­lers­bach kom­mend in Rich­tung Ret­tern. Auf Höhe eines Park­plat­zes woll­te ein nach­fol­gen­der 20-jäh­ri­ger VW-Fah­rer über­ho­len. Kurz nach dem Aus­sche­ren erkann­te er ein ent­ge­gen­kom­men­des Fahr­zeug, lei­te­te eine Voll­brem­sung ein und scher­te hin­ter dem Pkw der jun­gen Frau wie­der ein. Auf­grund des gerin­gen Abstan­des kol­li­dier­te er jedoch mit dem Opel. Durch den Auf­prall wur­den die drei Insas­sen, im Alter von 18 bis 20 Jah­ren, im geschä­dig­ten Fahr­zeug leicht ver­letzt. Ins­ge­samt ent­stand ein Scha­den in Höhe von etwa 2000 Euro.

Son­sti­ges

Buche beschä­digt Gebäude

Göß­wein­stein. Am Don­ners­tag­nach­mit­tag beschä­dig­te eine 30 Meter hohe und etwa 120 Jah­re alte Buche ein Neben­ge­bäu­de der Stemp­fer­müh­le. Der Baum war in etwa 1 Meter Höhe auf­grund Weiß­fäu­le abge­bro­chen, rutsch­te eini­ge Meter den stei­len Abhang hin­un­ter und beschä­dig­te das Dach des Neben­ge­bäu­des, ein Gelän­der, sowie eine Tele­fon­lei­tung. Wei­ter­hin blockier­te die Baum­kro­ne den Wan­der­weg. Ins­ge­samt ent­stand ein Scha­den in Höhe von etwa 4300 Euro. Ver­letzt wur­de durch den Vor­fall nie­mand. Das zustän­di­ge Forst­amt küm­mert sich um die Besei­ti­gung des Baumes.