Welsh-Pony-Tur­nier fällt aus: Pres­se­er­klä­rung des RC Burg Feu­er­stein, Ebermannstadt

Am Sonn­tag, 14.07.2013, soll­te auf der Reit­an­la­ge Burg Feu­er­stein ein Welsh-Pony-Tur­nier stattfinden.

Auf ihren aus­drück­li­chen Wunsch über­nahm Sil­via Kur­da kurz­fri­stig die Funk­ti­on des Ver­an­stal­ters für das Tur­nier. Wegen inzwi­schen unüber­brück­ba­rer Dif­fe­ren­zen zwi­schen dem Ver­an­stal­ter Sil­via Kur­da und dem RC Burg Feu­er­stein, sieht sich der RC Burg Feu­er­stein nicht mehr in der Lage, das Tur­nier mit­zu­tra­gen und zu unterstützen.

Das Welsh-Pony-Tur­nier am Sonn­tag, 14.07.2013, wird des­halb nicht stattfinden.

Die nicht zu behe­ben­den Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen dem Ver­an­stal­ter Sil­via Kur­da und dem RC Burg Feu­er­stein betref­fen im Wesent­li­chen die Auf­ga­ben und Pflich­ten eines Tur­nier­ver­an­stal­ters; ins­be­son­de­re sieht sich der RC Burg Feu­er­stein außer­stan­de, ein Tur­nier zu unter­stüt­zen, bei dem von den Teil­neh­mern als Vor­aus­set­zung für eine Start­erlaub­nis die Unter­zeich­nung eines voll­stän­di­gen Haf­tungs­aus­schlus­ses (1) ver­langt wird.

Der RC Burg Feu­er­stein bedau­ert die Absa­ge des Tur­niers außer­or­dent­lich und bit­tet um Ver­ständ­nis. Er wird auch in Zukunft nur sol­che sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen unter­stüt­zen, die eine fai­re Risi­ko- und Haf­tungs­ver­tei­lung zwi­schen Ver­an­stal­ter einer­seits und Teil­neh­mern ande­rer­seits gewähr­lei­sten. Bei einem umfas­sen­den Haf­tungs­aus­schluss – wie von Frau Kur­da for­mu­liert – ist dies nicht gegeben.

RC Burg Feuerstein
Jut­ta Schmitt
Vor­sit­zen­de des Vor­stands des RC Burg Feuerstein

(1) Haf­tungs­aus­schluss aus dem Nen­nungs­for­mu­lar: „ …Die Teil­nah­me an die­sem Wett­be­werb fin­det aus­schließ­lich auf eige­ne Gefahr statt. Mit ihrer Unter­schrift bestä­ti­gen Besit­zer und Rei­ter (bzw. einer sei­ner Erzie­hungs­be­rech­tig­ten), dass er/​sie Kennt­nis von die­ser Rege­lung genom­men hat und sie akzep­tiert. … Eine Haf­tung sei­tens des Ver­an­stal­ters kann in kei­ner Form über­nom­men wer­den. Es besteht zwi­schen dem Ver­an­stal­ter einer­seits, den Beschickern und den akti­ven Teil­neh­mern ande­rer­seits kein Ver­trags­ver­hält­nis. Mit­hin ist jede Haf­tung für Zuschau­er, Pfer­de u. Mate­ri­al aus­ge­schlos­sen. Ins­be­son­de­re sind die akti­ven Teil­neh­mer nicht „Gehil­fen im Sin­ne der §§ 278 und 831 BGB“. Die Rei­ter und Pfer­de­be­sit­zer haf­ten für Schä­den, die sie an Drit­ten und deren Ein­rich­tun­gen verursachen.“
Haf­tungs­aus­schluss aus der Inter­net­sei­te Welsh-Pony-Gestüt Fran­ken­hö­he: „Mit­hin ist jede Haf­tung des Ver­an­stal­ters für Schä­den, die von Teil­neh­mern oder ihren Pfer­den Drit­ten, ins­be­son­de­re ande­ren Teil­neh­mern, Zuschau­ern, sowie an Pfer­den oder Mate­ri­al ver­ur­sacht wer­den, aus­ge­schlos­sen. Hier­für haf­ten aus­schließ­lich die Teil­neh­mer, Rei­ter oder Eigen­tü­mer der Pfer­de, selbst.“