Säug­lin­ge beson­ders gefähr­det durch Rota­vi­ren: AOK Bay­ern über­nimmt ab jetzt Kosten für Impfung

Die AOK Bay­ern über­nimmt ab sofort die Kosten für die Schluck­imp­fung von Säug­lin­gen gegen Rota­vi­ren. Rota­vi­ren sind neben Noro­vi­ren häu­fig nach­ge­wie­se­ne Erre­ger von aku­ten Durch­fall­erkran­kun­gen bei Säug­lin­gen. Das Virus ist sehr leicht über­trag­bar, für Kin­der rei­chen klein­ste Men­gen des Virus aus, um die Erkran­kung her­vor­zu­ru­fen. Bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern ist der Ver­lauf schwe­rer als bei ande­ren Durch­fall­erkran­kun­gen. Bei schwe­ren Ver­laufs­for­men kann es zu einer Aus­trock­nung (Dehy­drie­rung) des Kör­pers mit lebens­be­droh­li­chen Fol­gen kom­men. Gegen Rota­vi­ren schützt eine Schluck­imp­fung. Die erste Gabe des Impf­stoffs erfolgt ab der 6. Lebens­wo­che, die letz­te Dosis soll­te vor Voll­endung der 24. bzw. 26. Lebens­wo­che gege­ben wer­den. Die Schluck­imp­fung kann beim Arzt nicht über die Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te abge­rech­net wer­den. Die Eltern bezah­len daher den Impf­stoff in der Apo­the­ke sowie die ärzt­li­che Lei­stung zunächst selbst und die AOK erstat­tet danach die Aus­la­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www​.aok​.de/​b​a​y​ern und in allen AOK-Geschäfts­stel­len vor Ort.