MdB Tho­mas Sil­ber­horn: „Bun­des­tag zeigt Abzockern die rote Karte“

Zum Abschluss der Legis­la­tur­pe­ri­ode hat der Deut­sche Bun­des­tag ein umfang­rei­ches Geset­zes­pa­ket gegen unse­riö­se Geschäfts­prak­ti­ken beschlos­sen. Dazu erklärt MdB Tho­mas Sil­ber­horn, Obmann der CDU/C­SU-Frak­ti­on im Rechtsausschuss:

„Die neu­en Rege­lun­gen im Inkas­so­we­sen, bei der Tele­fon­wer­bung sowie im Urhe­ber- und Wett­be­werbs­recht wer­den dazu bei­tra­gen, dass sich unse­riö­se Geschäfts­prak­ti­ken nicht mehr loh­nen. Davon wer­den die Ver­brau­cher in erheb­li­chem Maße pro­fi­tie­ren. Es nützt aber auch den red­li­chen Rech­te­inha­bern und Unter­neh­men, wenn der not­wen­di­ge Schutz ihrer Rech­te nicht in den Ruch unse­riö­ser Geschäfts­prak­ti­ken gerät.

Bei­na­he jeder kennt in sei­nem Familien‑, Freun­des- oder Bekann­ten­kreis jeman­den, der schon ein­mal mit über­zo­ge­nen Abmahn­ge­büh­ren kon­fron­tiert war. Mas­sen­ab­mah­nun­gen haben sich zu einem eige­nen Geschäfts­mo­dell ent­wickelt, das allein der Gewinn­erzie­lung dient. Dem wird nun die Geschäfts­grund­la­ge entzogen.

Die Kosten für urhe­ber­recht­li­che Abmah­nun­gen von Pri­vat­per­so­nen wer­den künf­tig gedeckelt. Anwalts­ge­büh­ren bei erst­ma­li­ger Abmah­nung wer­den damit regel­mä­ßig auf 155,30 Euro beschränkt. Dar­über hin­aus gel­ten fort­an umfas­sen­de Trans­pa­renz- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, die den Abge­mahn­ten sofort erken­nen las­sen, wel­che Rechts­ver­let­zung ihm vor­ge­wor­fen wird. Bei erkenn­bar unbe­rech­tig­ten Abmah­nun­gen kann der Abge­mahn­te künf­tig einen Gegen­an­spruch gel­tend machen.

Ein Quan­ten­sprung in Sachen Ver­brau­cher­schutz ist die Abschaf­fung des soge­nann­ten flie­gen­den Gerichts­stands im Urhe­ber­recht. Bis­her konn­te der Klä­ger bei urhe­ber­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten das für ihn gün­stig­ste Gericht wäh­len. Künf­tig wird ein Beklag­ter, der urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke pri­vat ver­wen­det, vor dem Gericht an sei­nem Wohn­sitz sei­ne Inter­es­sen wahr­neh­men kön­nen. Damit stel­len wir Waf­fen­gleich­heit zwi­schen den Betei­lig­ten her.“