Erz­bi­schof Schick zu Fol­ter­ver­bot: „Fol­ter­ver­bot muss für alle Men­schen gelten“

Symbolbild Religion

Erz­bi­schof Schick zum Tag der Unter­stüt­zung der Fol­ter­op­fer: „Des­halb muss die USA auch das Guan­ta­na­mo-Lager schließen“

(bbk) Das Ver­bot des Fol­terns muss welt­weit durch­ge­setzt und inter­na­tio­nal kon­trol­liert wer­den. Dies sag­te der Bam­ber­ger Erz­bi­schof Lud­wig Schick anläss­lich des inter­na­tio­na­len Tages zur Unter­stüt­zung der Fol­ter­op­fer am 26. Juni. „Für Chri­sten und alle Ver­fech­ter der Rechts­staat­lich­keit ist es undenk­bar, ande­ren Men­schen vor­sätz­lich kör­per­li­che oder see­li­sche Schmer­zen zuzu­fü­gen, um Aus­sa­gen zu erpres­sen oder um zu bestra­fen. Kein Zweck kann die Mit­tel der Fol­ter hei­li­gen“, so Schick.

„Fol­ter ver­letzt den Grund­satz der Unan­tast­bar­keit der Wür­de des Men­schen sowie das Gebot der Näch­sten­lie­be. Es ist ein bar­ba­ri­sches Ver­bre­chen, das den Gefol­ter­ten zum Objekt degra­diert“, sag­te Schick. Das Men­schen­recht der Unan­tast­bar­keit des Lebens und des Lei­bes gel­te für jeden Men­schen, auch wenn er Böses getan und mora­lisch ver­sagt habe. „Der Mensch als Geschöpf Got­tes darf nicht durch Metho­den wie Schlaf­ent­zug, Elek­tro­schocks, simu­lier­tes Erträn­ken oder wel­che Schreck­lich­kei­ten auch immer in einen Zustand gebracht wer­den, in dem er nicht mehr Herr über sich selbst ist und in dem er mög­li­cher­wei­se vor Angst und in Schmer­zen bereit ist, zuzu­ge­ben, was er gege­be­nen­falls nicht ein­mal getan hat.“ Chri­sten dür­fen sich nie­mals damit abfin­den, dass in der­zeit mehr als 100 Län­dern der Welt Fol­ter oder ande­re Miss­hand­lun­gen geschehen.

Schick, der auch Vor­sit­zen­der der Kom­mis­si­on Welt­kir­che der Bischofs­kon­fe­renz ist, warn­te zudem davor, durch die juri­sti­sche Neu­de­fi­ni­ti­on von Fol­ter Ver­hör­me­tho­den zuzu­las­sen, die Ernied­ri­gung und Schmerz zur Fol­ge hät­ten. Gefäng­nis­se, die von vorn­her­ein jeder juri­sti­schen inter­na­tio­na­len Kon­trol­le ent­zo­gen sei­en, dür­fe es nicht geben. Des­halb sei auch Guan­ta­na­mo zu schlie­ßen, das aber bei wei­tem nicht das ein­zi­ge Gefäng­nis sei, das der rechts­staat­li­chen Kon­trol­le ent­zo­gen sei.