Stadt Bay­reuth: Sonn­wend­feu­er bit­te vor­her anmelden!

Bald ist es wie­der soweit: Die Som­mer-Sonn­wen­de steht vor der Tür. Vie­le Ver­an­stal­ter fei­ern die kür­ze­ste Nacht des Jah­res mit einem Sonn­wend­feu­er. Dabei sind eini­ge grund­sätz­li­che Spiel­re­geln des Brand- sowie des Lärm- und Natur­schut­zes zu beach­ten. Sonn­wend­feu­er müs­sen recht­zei­tig beim städ­ti­schen Amt für Umwelt­schutz schrift­lich oder tele­fo­nisch unter (09 21) 25 10 74 oder 25 13 88 ange­mel­det werden.

Beson­ders in Sachen Brand­ge­fahr gilt es, Vor­sicht wal­ten zu las­sen. Brenn­ba­re Flüs­sig­kei­ten dür­fen daher nicht zum Ent­zün­den ver­wen­det wer­den. Auch bei star­kem Wind dür­fen kei­ne Sonn­wend­feu­er ent­facht wer­den. Grund­sätz­lich gilt: Die Feu­er­stel­le erst dann ver­las­sen, wenn Feu­er und Glut auch wirk­lich voll­stän­dig erlo­schen sind.

Abfäl­le, wie bei­spiels­wei­se Auto­rei­fen, Pla­stik­tü­ten, Haus- oder Sperr­müll haben nichts in Sonn­wend­feu­ern zu suchen. Statt­des­sen soll­te nur trocke­nes, unbe­han­del­tes Holz ver­wen­det werden.

Da Holz- und Rei­sig­hau­fen belieb­te Auf­ent­halts­or­te oder Brut­plät­ze für zahl­rei­che Klein­tie­re wie Igel, Eidech­sen oder Vögel sind, bit­tet die Stadt­ver­wal­tung, län­ger gela­ger­te Holz- und Rei­sig­hau­fen vor dem Abbren­nen unbe­dingt ein­mal umzu­schich­ten, um den Tie­ren eine Flucht­mög­lich­keit zu geben. Außer­dem muss bei Sonn­wend­feu­ern dar­auf geach­tet wer­den, dass ab 22 Uhr unnö­ti­ge Lärm­be­lä­sti­gun­gen der Nach­bar­schaft unterbleiben.

Die Mit­ar­bei­ter des Umwelt­am­tes ste­hen mit wei­te­ren Tipps und Infor­ma­tio­nen, die für ein unge­trüb­tes Sonn­wend­feu­er-Ver­gnü­gen unbe­dingt beach­tet wer­den soll­ten, ger­ne zur Verfügung.