MdB Sil­ber­horn: „Bund stärkt das Ehrenamt“

Für ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten hat der Deut­sche Bun­des­tag erheb­li­che steu­er­li­che Erleich­te­run­gen und Haf­tungs­be­schrän­kun­gen beschlos­sen, teilt der Bam­ber­ger CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Tho­mas Sil­ber­horn mit. Das Gesetz muss am 1. März 2013 noch vom Bun­des­rat gebil­ligt wer­den. Die mei­sten Ände­run­gen sol­len dann rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2013 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz zur Stär­kung des Ehren­amts wer­den die steu­er­frei­en Pau­scha­len deut­lich ange­ho­ben: Dem­nach kön­nen Übungs­lei­ter statt bis­her 2.100 Euro künf­tig 2.400 Euro jähr­lich steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei erhal­ten. Die Ehren­amts­pau­scha­le wird von 500 Euro auf 720 Euro im Jahr erhöht. Die Steu­er­frei­gren­ze für Gewin­ne aus sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen wird um 10.000 Euro von 35.000 Euro auf 45.000 Euro im Jahr ange­ho­ben. Wer für einen Ver­ein ehren­amt­lich tätig ist, haf­tet bei einer zweck­wid­ri­gen Ver­wen­dung von Spen­den­gel­dern künf­tig nur noch bei Vor­satz und gro­ber Fahrlässigkeit.

„Ohne ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment wäre heu­te sehr Vie­les in unse­rer Gesell­schaft nicht mög­lich“, betont Sil­ber­horn. „Die Initia­ti­ve ist ein kla­res Signal an alle Ehren­amt­li­chen, dass wir die­sen Ein­satz außer­or­dent­lich hoch schätzen.“