Land­kreis Bam­berg ver­schickt Gebüh­ren­be­schei­de der Ab-fallwirtschaft

In den näch­sten Tagen erhal­ten rund 37.000 Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ihren Abfall­ge­büh­ren­be­scheid per Post. Dar­in erfol­gen sowohl die Abrech­nung nach der Anzahl der im Jahr 2012 tat­säch­lich in Anspruch genom­me­nen Lee­run­gen der Rest­ab­fall­be­häl­ter, wie auch die Vor­aus­be­rech­nung der Gebüh­ren für das Jahr 2013.

Erfah­rungs­ge­mäß gehen nach der Zustel­lung vie­le tele­fo­ni­sche Nach­fra­gen im Land­rats­amt ein, des­halb bit­tet der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft fol­gen­de Infor­ma­tio­nen im Zusam­men­hang mit der Gebüh­ren­ab­rech­nung zu beachten:

  • Seit 2012 beträgt die Anzahl der Min­dest­lee­run­gen 18. D.h., von regel­mä­ßig 26 Jah­res­lee­run­gen kön­nen bis zu 8 Lee­run­gen (und damit die Lei­stungs­ge­büh­ren) ein­ge­spart werden.
  • Bei der Bere­chung der (viertel-)jährlichen Abschlags­zah­lun­gen wird seit 2012 von 24 Jah­res­lee­run­gen aus­ge­gan­gen. Wer­den mehr in Anspruch genom­men, ergibt sich eine Nach­be­re­chung, eine gerin­ge­re Lee­rungs­an­zahl hat eine Gebüh­ren­rück­erstat­tung zur Fol­ge. Bei­des wird bei der ersten Abbu­chung 2013 (15. Febru­ar) berücksichtigt.
  • Kun­den, die genau 24 Lee­run­gen im Jahr 2012 in Anspruch genom­men haben, erhal­ten kei­nen Gebüh­ren­be­scheid. In die­sen Fäl­len ist der vor einem Jahr zuge­stell­te Bescheid wei­ter­hin gül­tig. Die Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren ändern sich im Ver­gleich zum Vor­jahr nicht.
  • Für Rück­fra­gen zu den Beschei­den ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Fach­be­reichs Abfall­wirt­schaft unter den auf­ge­druck­ten Tele­fon­num­mern zur Ver­fü­gung. Das Land­rats­amt emp­fiehlt, mit den Rück­fra­gen eini­ge Tage zu war­ten, bis „der erste Ansturm“ vor­über ist.
  • Wich­tig: Mit­tei­lun­gen über Ände­run­gen von Bank­ver­bin­dun­gen oder Eigen­tü­mern sind tele­fo­nisch nicht mög­lich und müs­sen schrift­lich vor­ge­nom­men wer­den. Ein ent­spre­chen­des For­mu­lar kann auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses (www.landkreis-bamberg) unter „For­mu­lar und Bro­schü­ren“ abge­ru­fen werden.
  • Wer einen sei­ner Abfall­be­häl­ter in einen grö­ße­ren oder klei­ne­ren umtau­schen las­sen möch­te, kann den Ände­rungs­wunsch auch über die E‑Mail-Adres­se abfallgebuehren@​lra-​ba.​bayern.​de mitteilen.
  • Die Brie­fe mit den Beschei­den gehen an die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bzw. Haus­ver­wal­tun­gen als Gebüh­ren­schuld­ner. Mie­ter erhal­ten kei­nen eige­nen Bescheid.

Die Abfall­ent­sor­gungs­ge­bühr für pri­va­te Haus­hal­te im Land­kreis Bam­berg stellt eine Ein­heits­ge­bühr dar, d.h. alle Lei­stun­gen der Abfall­wirt­schaft (z. B. Bio- und Papier­ton­ne, Sperr­müll­ab­ho­lung, Wert­stoff­hö­fe, Pro­blem­müll­samm­lung, usw.) sind dar­in ent­hal­ten und wer­den nicht geson­dert berechnet.