Fahn­dungs­er­folg in Sachen „Schock­an­ru­fe“

Symbolbild Polizei

(ots) – Wie mehr­fach berich­tet, steigt der­zeit die Zahl der soge­nann­ten „Schock­an­ru­fe“ in Mit­tel­fran­ken. Gestern (30.01.2013) gelang in Ans­bach die Fest­nah­me eines Tatverdächtigen.

Kurz nach 19:00 Uhr erhielt eine rus­sisch spre­chen­de Ans­ba­che­rin einen sol­chen Tele­fon­an­ruf. Hier­bei teil­te ein angeb­li­cher Rechts­an­walt mit, dass ihr Sohn bei einem Ver­kehrs­un­fall eine Per­son ange­fah­ren hät­te. Deren Ope­ra­ti­on sol­le 35.000 Euro kosten. Hier­auf erklär­te sich die Senio­rin bereit, rund 5.000 Euro zu zah­len. Wenig spä­ter über­gab sie einem Kurier das Bar­geld. Nach­dem der Unbe­kann­te das Geld bereits an der Woh­nungs­tü­re in Emp­fang genom­men hat­te, ver­stän­dig­te eine Ver­wand­te der Rent­ne­rin die Polizei.

Die Ein­satz­zen­tra­le der Poli­zei Mit­tel­fran­ken löste dar­auf­hin eine Sofort­fahn­dung aus. Zivi­len Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Ans­bach gelang es nach Zeu­gen­hin­weis, im Stadt­ge­biet von Ans­bach einen Tat­ver­däch­ti­gen fest­zu­neh­men. Bei dem 16-Jäh­ri­gen konn­te das zuvor über­ge­be­ne Bar­geld sicher­ge­stellt wer­den. Im Lau­fe des heu­ti­gen Tages wird der jun­ge Mann aus Litau­en auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Ans­bach zur Klä­rung der Haft­fra­ge der zustän­di­gen Ermitt­lungs­rich­te­rin am Amts­ge­richt Ans­bach vorgeführt.

In einem Zeit­fen­ster von rund einer vier­tel Stun­de erhiel­ten gestern allein in Ans­bach noch drei wei­te­re Senio­ren solch einen Anruf in rus­si­scher Spra­che. Hier­bei jedoch kam es zu kei­nen Geldübergaben.

Anders gestern Vor­mit­tag in Nürn­berg. Dort gelang es den Tätern in einem Fall 1000 Euro, in einem zwei­ten sogar 10.000 Euro in Emp­fang zu neh­men. Dar­über hin­aus wur­den in der Noris allein gestern noch drei wei­te­re „Schock­an­ru­fe“ ange­zeigt. Bei die­sen blieb es aber beim Versuch.

Die eigens in Nürn­berg ein­ge­rich­te­te Ermitt­lungs­kom­mis­si­on „Enkel“ warnt ins­be­son­de­re rus­sisch spre­chen­de Mit­bür­ger vor die­sen Anru­fen. Rufen sie immer mit einer ihnen vor­her bekann­ten Tele­fon­num­mer ihren angeb­li­chen Ver­wand­ten in Not zurück. Holen sie sich bei Ver­wand­ten oder Bekann­ten vor Ort Hil­fe. Über­ge­ben sie nie­mals an der Woh­nungs­tü­re an unbe­kann­te Bar­geld. Ver­stän­di­gen sie im Zwei­fels­fall immer die Polizei.