Kulm­ba­cher Poli­zei schnappt Autoknacker

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

KULM­BACH. Die Auto­knacker, die in den ersten bei­den Juni­wo­chen im Kulm­ba­cher Stadt­ge­biet ins­ge­samt acht Fahr­zeu­ge auf­ge­bro­chen und dabei Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te und Bar­geld ent­wen­det haben, sit­zen seit Diens­tag in Untersuchungshaft.

Am Mon­tag­nach­mit­tag, kurz nach 15 Uhr, ging bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach die erneu­te Mit­tei­lung über einen soeben began­ge­nen Auto­auf­bruch ein. Die Auto­knacker hat­ten aus einem VW Pas­sat, der unter der Ber­li­ner Brücke stand, eine Geld­bör­se mit Bar­geld ent­wen­det. Auf­grund der an den Tag geleg­ten Arbeits­wei­se schlos­sen die ver­sier­ten Ermitt­ler sofort, dass sie es hier mit ein und den glei­chen Tätern zu tun haben. Die Poli­zi­sten waren in den zurück­lie­gen­den Wochen nicht untä­tig gewe­sen. So führ­te eine hei­ße Spur nach Nürn­berg, denn auch hier waren Auto­knacker mit der glei­chen Arbeits­wei­se am Werk. Im Rah­men der Ermitt­lun­gen geriet schließ­lich das Pär­chen aus dem Raum Nürn­berg ins Visier der Kulm­ba­cher Fahn­der. Bereits eine knap­pe Stun­de nach dem Auto­auf­bruch in Kulm­bach klick­ten bei dem Pär­chen die Hand­schel­len. Poli­zi­sten nah­men die aus Kulm­bach stam­men­de 26-Jäh­ri­ge und ihren 31-jäh­ri­gen Freund im Kulm­ba­cher Stadt­ge­biet fest. Offen­bar finan­zier­te sich das Pär­chen mit der Beu­te aus den Fahr­zeug­auf­brü­chen den Drogenkonsum.

Gegen die bei­den Beschul­dig­ten ergin­gen jeweils Haft­be­feh­le wegen Dieb­stahls im beson­ders schwe­ren Fall. Durch die Staats­an­walt­schaft und Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach wird ermit­telt, für wel­che wei­te­ren Auto­auf­brü­che die bei­den Beschul­dig­ten noch in Betracht kom­men. Dane­ben wird durch einen foren­si­schen Psych­ia­ter zu klä­ren sein, inwie­weit die Taten infol­ge des Dro­gen­kon­sums began­gen wur­den. Die bei­den Beschul­dig­ten befin­den sich in unter­schied­li­chen Justizvollzugsanstalten.