Leser­brief: 5. Bam­ber­ger Verkehrsbilderrätsel

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Einfach geradeaus ...

Ein­fach geradeaus …

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Es ließ etwas auf sich war­ten, doch es hat sich gelohnt: Das 5. Bam­ber­ger Ver­kehrs­bil­der­rät­sel stammt aus dem Land­kreis (sie­he Bild links):

Die zu lösen­de Frage:

Erhält der/​die brav der Beschil­de­rung fol­gen­de Kraftfahrer/​in zur Beloh­nung für seine/​ihre Regel­treue eine ange­mes­se­ne Abwrackprämie?

Zwei wei­te­re Fra­gen erschei­nen fast nebensächlich:

Wel­chen Sinn haben die für den Fahr­rad­ver­kehr höchst lästi­gen, zen­ti­me­ter­ho­hen Kan­ten quer zur Über­fahrt der Mit­tel­in­sel sowie an der Zufahrt zum gegen­über­lie­gen­den Fuß- und Rad­weg? Unter „Kri­te­ri­en für die Netz­pla­nung“ schreibt die Ober­ste Bau­be­hör­de im Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern zum Stich­wort „Befahr­bar­keit“: „Ebe­ner Belag; kei­ne Hin­der­nis­se oder Kan­ten“ (Rad­ver­kehrs­hand­buch Radl­land Bay­ern). Denn „Rad­fah­rer sind stoß- und sturz­emp­find­lich. Schlecht befahr­ba­re Bord­ab­sen­kun­gen, Uneben­hei­ten, Kan­ten, Rin­nen oder uner­war­te­te Hin­der­nis­se im Ver­kehrs­raum der Rad­ver­kehrs­an­la­gen füh­ren oft zu fol­gen­schwe­ren Allein­un­fäl­len. Sorg­falt beim Bau von Rad­ver­kehrs­an­la­gen in Ver­bin­dung mit einer fach­kun­di­gen Bau­über­wa­chung ist des­halb uner­läß­lich“ (ERA) ist seit vie­len Jah­ren aner­kann­ter Wissenstand.

Wie begrün­det sich die gleich­falls nicht ange­nehm zu befah­ren­de, zudem recht abrupt gestal­te­te Absen­kung des Fuß- und Rad­wegs im Bereich die­ser „Zufahrt“? „Die Höhen­la­ge der Rad­we­ge ist an den Grund­stücks­zu­fahr­ten in der Regel bei­zu­be­hal­ten, … . Die Absen­kung der Zufahrt soll­te im Bereich des Schutz­strei­fens unter­ge­bracht wer­den …“, ist in den „Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen“ (ERA), einem aner­kann­ten tech­ni­schen Regel­werk, auf wel­ches die „All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung“ (VwV-StVO) aus­drück­lich ver­weist, nachzulesen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8
96049 Bamberg-Gaustadt