MdL Gud­run Bren­del-Fischer: 4,5 Mil­lio­nen Euro für Umwelt und Gesundheit

Wie CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer mit­teilt, wur­den dem Staats­mi­ni­ste­ri­um für Umwelt und Gesund­heit im Nach­trags­haus­halt 2012 zusätz­li­che Mit­tel in Höhe von 4,5 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt.

„Mit die­sen Mit­teln wer­den kon­kre­te Maß­nah­men zum Erhalt und zur Ver­bes­se­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung geför­dert“, so die Abge­ord­ne­te. Der länd­li­che Raum ste­he hier­bei im Mit­tel­punkt der Anstrengungen.

„Die Ver­sor­gungs­struk­tu­ren müs­sen sich anpas­sen, wenn immer weni­ger jun­ge Ärz­tin­nen und Ärz­te ihre Zukunft in einer Ein­zel­pra­xis sehen“, betont Gud­run Bren­del-Fischer. Durch das För­der­pro­gramm sol­len inno­va­ti­ve Pro­jek­te geför­dert wer­den, bei­spiels­wei­se Ärz­te­häu­ser mit beson­ders fami­li­en­freund­li­chen Arbeits­zeit­mo­del­len, Gemein­schafts­pra­xen, die an jedem Wochen­tag von einem ande­ren Fach­arzt genutzt wer­den oder neue Orga­ni­sa­ti­ons­for­men des Bereitschaftsdienstes.

Finan­ziert wer­den maxi­mal 50 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Pro­jekt­ko­sten, höch­stens jedoch 200.000 Euro pro Projekt.

Gud­run Bren­del-Fischer begrüßt es, dass nun durch einen finan­zi­el­len Anreiz die Ent­schei­dung für eine Nie­der­las­sung als Haus­arzt im länd­li­chen Raum geför­dert und die Pra­xis­grün­dung erleich­tert wer­den soll. Die Nie­der­las­sung wird mit einer Nie­der­las­sungs­prä­mie von 60.000 Euro unter­stützt. Die Nie­der­las­sung muss in der Regel in einem der 30 Pla­nungs­be­rei­che erfol­gen, in denen die Nach­fol­ger­ge­win­nung am drin­gend­sten ist. „Dies ist dann der Fall, wenn für einen Pla­nungs­be­reich Unter­ver­sor­gung oder nahe­zu Unter­ver­sor­gung zu befürch­ten ist und es nicht gelingt Ersatz für die Haus­ärz­te zu fin­den, die heu­te 60 Jah­re und älter sind“, infor­miert die Abge­ord­ne­te und ver­weist dabei auf die Gemein­de War­men­stein­ach, wo sich der nie­der­ge­las­se­ne Arzt sehr um einen Nach­fol­ger bemüht.

Um die För­de­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, muss der Haus­arzt sich in einem Ort mit max. 25.000 Ein­woh­nern nie­der­las­sen und dort min­de­stens fünf Jah­re einen haus­ärzt­li­chen Ver­trags­arzt­sitz betreiben.

Mit einem Sti­pen­di­en­pro­gramm für Medi­zin­stu­die­ren­de sol­len künf­ti­ge Ärz­tin­nen und Ärz­te, die sich ver­pflich­ten, nach der Fach­arzt­wei­ter­bil­dung für eine bestimm­te Zeit im länd­li­chen Raum tätig zu wer­den, ein Sti­pen­di­um bekom­men. Die­ses beträgt 300 Euro pro Monat und wird für läng­stens vier Jah­re gewährt. „Das Posi­ti­ve dar­an ist, es ist nicht zurück­zu­zah­len bei einer min­de­stens fünf­jäh­ri­gen Tätig­keit als Arzt im länd­li­chen Raum im ambu­lan­ten oder sta­tio­nä­ren Bereich“, so Gud­run Brendel-Fischer.