MdB Schar­fen­berg kri­ti­siert Anhö­rung zum Reak­tor­neu­bau in Temelin

„Spär­li­che Infor­ma­ti­on, intrans­pa­ren­tes Verfahren“

Die ober­frän­ki­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg zur Anhö­rung im Rah­men der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung zum geplan­ten Reak­tor­neu­bau in Temelin:

Die bis­lang ein­zi­ge for­mel­le Anhö­rung zum geplan­ten Reak­tor­neu­bau der Blöcke 3 und 4 am Stand­ort des tsche­chi­schen Atom­kraft­wer­kes Teme­lin fin­det am Frei­tag, den 22. Juni von 10:00 bis 23:00 Uhr in Bud­weis in Tsche­chi­en statt. Zu die­ser Anhö­rung sind auch deut­sche Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­ge­la­den. Die Anhö­rung ist Teil des Ver­fah­rens zur grenz­über­schrei­ten­den Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVP), die laut EU-Recht bei Vor­ha­ben mit erheb­li­cher Umwelt­aus­wir­kung, wie es Atom­an­la­gen sind, erfor­der­lich ist. Dass die­se Anhö­rung an einem Wochen­tag statt­fin­det und mit einem Tag viel zu kurz ange­setzt ist, ist dabei eben­so kri­tisch zu sehen, wie das intrans­pa­ren­te Ver­fah­ren für die Anhö­rung. So sind der Home­page des Baye­ri­schen Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums bis heu­te kei­ne Anga­ben zum Ablauf der Anhö­rung zu entnehmen.

Erst auf schrift­li­che Nach­fra­gen wur­de ich dar­über infor­miert, dass von tsche­chi­scher Sei­te das Umwelt­mi­ni­ste­ri­um, das tsche­chi­sche Amt für Reak­tor­si­cher­heit als Geneh­mi­gungs- und Auf­sichts­be­hör­de und der Antrag­stel­ler, der Ener­gie­kon­zern CEZ, bei der Anhö­rung anwe­send sein wer­den. Unklar bleibt jedoch wei­ter­hin wie der genaue Ablauf sein wird, ob jeder Fra­ge­stel­ler und jede Fra­ge­stel­le­rin zu Wort kom­men wird, wie die deut­sche Öffent­lich­keit über die vor­ge­tra­ge­nen Ein­wen­dun­gen und die Ergeb­nis­se der Anhö­rung infor­miert wird und vie­les mehr.

Hier sehe ich die Bun­des­re­gie­rung aber auch die Baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung in der Pflicht dafür zu sor­gen, dass die Rech­te auf gleich­be­rech­tig­te Betei­li­gung der deut­schen Öffent­lich­keit an dem grenz­über­schrei­ten­den Ver­fah­ren zur UVP gemäß der Espoo-und Aar­hus-Kon­ven­ti­on gewahrt wer­den. Das ist nur gege­ben, wenn eine Anhö­rung für die deut­sche Öffent­lich­keit in Deutsch­land statt­fin­det.

Anhö­rung: 22.06.2012, Beginn um 10.00, Ort: Spor­tov­ní hala (Sport­hal­le), Stro­mov­ka 695/12, 37001 Bud­weis, Tsche­chi­sche Republik 

(http://​www​.stmug​.bay​ern​.de/​u​m​w​e​l​t​/​r​e​a​k​t​o​r​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​/​t​e​m​e​l​i​n​/​i​n​d​e​x​.​htm